Sichtschutzzaun 1,80 m steht 1 m vor meinem Fenster ist das erlaubt?

2 Antworten

.... wer sich so eine Platte mit einem Rand von lediglich einem Meter leistet, kennt doch die Folgen. Was bitte ist daran schlimm? Der Nachbar könnte ja auch seine Garage an die Grenze stellen!

Salue

Ihr habt bei Euch bestimmt ein Amt, in welchem die Liegenschaften öffentlich beurkundet sind (bei uns in der Schweiz das Grundbuchamt).

Dort steht genau, wie das Haus und seine Abgrenzung eingetragen sind. Allfällige, durch das Bauamt (?) aufgrund eines Baugesuches bewilligte Abgrenzungen sind ebenfalls dort eingetragen.

Ob und wie hoch solche Abgrenzung generell sein dürfen und welche Abstände einzuhalten sind, weiss ebenfalls das Bauamt (oder wie dies bei Euch heisst).

Stellt sich heraus (bei uns wäre dies mit Sicherheit der Fall), dass die Bretterwand ohne Bewilligung aufgestellt worden ist, würde ich die Nachbarin freundlich darauf aufmerksam machen und eine grosszügige Frist setzen.

Halt sie sich nicht daran, wird das Bauamt sich auf Antrag darum kümmern.

Es grüsst Dich aus der Schweiz

Tellensohn