Sichtschutzmatte für Terrasse erlaubt?

3 Antworten

Ein Vermieter hat durchaus ein Wörtchen mitzureden, wie der Außenbereich gestaltet wird, denn sein Interesse an einem einheitlichen angenehmen optischen Erscheinungsbildes des Anwesens ist berechtigt. Dabei kann er allerdings nicht alles verbieten, sondern lediglich Vorgaben oder Einschränkungen zur Gestaltung machen, also z.b. über Material oder Farben.

Deine Frage an den Vermieter sollte also nicht lauten, ob du das darfst, sondern welche Vorgaben er dabei gibt, welche Farben erlaubt sind, auf welche Weise die Befestigung in Ordnung geht und dergleichen.

Nach meinem Empfinden sollte es kein Problem sein, so eine Sichtschutzmatte aufzustellen und mit ein paar Schnüren oder Drähten zu fixieren. Du solltest jedoch vermeiden, irgendwelche Löcher o.ä. hierzu zu bohren, damit am Haus nichts beschädigt wird. Und wenn Du dann die Matte aufgestllt hast, kannst Deinem Vermieter stolz berichten, dass Du einen Matte aufgestellt hast (er sieht sie ja sowieso früher oder später) und wie Du sie befestigt hast (nämlich nur mit ein paar Schnüren o.ä.). Das wäre dann ungefähr so, wie wenn Du einen Sonnenschirm entsprechend aufstellst..

Alternativ kannst Du Dich auch mal beim Mieterverein erkundigen, was geht und was nicht geht.

Habe das mal im Netz gefunden:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Erlaubter-Sichtschutz-auf-Terrasse--f108326.html

https://www.mietrecht.de/forum/thread/12872-wegen-sichtschutz-auf-terrasse-brief-vom-anwalt-seitens-vermieter/?postID=97003

Nach dieser Lektüre stellt sich mir die Frage, ob der Sichtschutz nicht auch in Form einer Stellwand geschehen könnte?

z.B.:

https://www.lidl.de/de/grasekamp-paravent-uni/p321033?

Nach meinem Empfinden sollte es kein Problem sein, so eine Sichtschutzmatte aufzustellen und mit ein paar Schnüren oder Drähten zu fixieren.

Richtig! Es muss jederzeit abnehmbar sein und es sollten keine Beschädigungen irgendwelcher Art zurück bleiben, dann kann der Vermieter gar nichts sagen.

Du könntest erst mal mit dem Nachbarn reden, ob er den Vermieter gefragt hat.

Und unter welchen Voraussetzungen der Vermieter dem Aufstellen evtl. zugestimmt hat!