Sichtschutz bei Höhenunterschied der Grundstücke
Hallo, ich habe folgendes Problem: wir haben im Vorletzten Jahr in NRW ein Haus gekauft und möchten nun zum gegenüberliegenden Grundstück einen Sichtschutz errichten, der zum einen den Gestank des Hühnerstalls unserer Nachbarn abhält und uns zum anderen vor unerwünschten Blicken schützt. Laut telefonischer Auskunft des Bauamtes darf der zaun eine Höhe von 2 Metern nicht überschreit. Das Grundstück unserer Nachbarn liegt allerdings rund einen Meter höher als unseres, somit hätten wir einen effektiven Sichtschutz von einem Meter Höhe, der uns in keinster Weise weiterbringen würde.
Meine Fragen: Gibt es Sonderregelungen bei unterschiedlicher Grundstückshöhe? Gibt es andere Varianten des Sichtschutzes, die Höher sein dürfen? Muss ich den Hühnerstallgestank dulden?
Ich bedanke mich im voraus :-)
1 Antwort
Hallo,
handelt es sich um einen Grundstück in Hanglage beim Nachbarn ?
Wenn ihr euch gut versteht, könntet ihr vielleicht dem Nachbarn sagen, er soll einen Zaun auf seinem Grundstück aufrichten, und ihr würdet die Hälfte der Kosten übernehmen.
Ihr könnt euch auch erkundigen, ob es möglich wäre, wegen des Hühnerstalls und des Gestanks, einen höheren Zaun zu bauen.
Habt ihr diese Problematik beim BA erläutert ?
Kann auch sein, daß eure Nachbarn auch verpflichtet sind, selber einen Zaun zu errichten, eben wegen des Gestanks und der Hühner...
Emmy