Sicherungsübereignetes PKW als Sacheinlage für die Gründung einer GmbH?
Hallo, ich habe folgende Frage zum GmbH-Recht:
Kann ein Gesellschafter seine Stammeinlage für die Gründung einer GmbH dadurch bewirken, dass er einen an die Bank sicherungsübereigneten PKW als Sacheinlage einbringt? Bei einer Sicherungsübereignung ist ja nicht der Gesellschafter, sondern die Bank (zumindest bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises) der rechtliche Eigentümer des Pkw.
Ich danke im Voraus
3 Antworten
Bei einer Sachgründung wie etwa bei der "Einlage" eines Fahrzeugs ist zwingend ein Sachgründungsbericht zu erstellen.
Darin muss der Wert des Fahrzeugs und die Verfügungsbeschränkung durch die Bank dargestellt werden.
Grund hierfür ist der Gläubigerschutz.
Wenn der Sachgründungsbericht falsch oder nicht vollständig ist, gilt die Einlage bei einer Insolvenz als nicht erbracht, und die GmbH- Gesellschafter haften mit ihren Privatvermögen in Höhe der nicht erbrachten Einlagen.
Nein, das geht nicht. Dann müssten ggf. ja auch die damit abgesicherten Verbindlichkeiten in die Bilanz aufgenommen werden.
Die Stammeinlage muss dem Geschäftsführer ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen. das ist bei einer Sache die Sicherungsübereignet ist, nicht gewährleistet.
tja, die Einlage gilt als nicht geleistet ....
und ist somit nocheinmal zu leisten .....
So ist es, oder um es anders auszudrücken, entweder die Sicherungsübereignung durch die Tilgung des Kredites beseitigen, oder noch einmal einzahlen.
Gegenfrage, warum hat man das nicht bei Gründung den Steuerberater, oder Notar gefragt?
Ja Sacheinlagen ist erlaubt
die frage ist .. ob ein sicherungsübereigneter pkw als einlage genommen werden kann !
Da wird das Finanzamt und die Handelskammer nicht mitspielen. Da könnte ein Eigentumsvorbehalt vorliegen. Das ist eine rechtlich schwierige Situation. Kann ich so nicht beantworten hier.
Das ist mir ja schon klar. Die Frage ist aber, ob eine sicherungsübereignete Sache einlagefähig ist?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Was geschieht, wenn dies schon geschehen ist? Welche Ansprüche hat die Gesellschaft gegen den Gesellschafter?