Sicherungsübereignetes PKW als Sacheinlage für die Gründung einer GmbH?

3 Antworten

Bei einer Sachgründung wie etwa bei der "Einlage" eines Fahrzeugs ist zwingend ein Sachgründungsbericht zu erstellen.

Darin muss der Wert des Fahrzeugs und die Verfügungsbeschränkung durch die Bank dargestellt werden.

Grund hierfür ist der Gläubigerschutz.

Wenn der Sachgründungsbericht falsch oder nicht vollständig ist, gilt die Einlage bei einer Insolvenz als nicht erbracht, und die GmbH- Gesellschafter haften mit ihren Privatvermögen in Höhe der nicht erbrachten Einlagen.

Nein, das geht nicht. Dann müssten ggf. ja auch die damit abgesicherten Verbindlichkeiten in die Bilanz aufgenommen werden.

Die Stammeinlage muss dem Geschäftsführer ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen. das ist bei einer Sache die Sicherungsübereignet ist, nicht gewährleistet.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Was geschieht, wenn dies schon geschehen ist? Welche Ansprüche hat die Gesellschaft gegen den Gesellschafter?

@bennyy123

tja, die Einlage gilt als nicht geleistet ....

und ist somit nocheinmal zu leisten .....

@wurzlsepp668

So ist es, oder um es anders auszudrücken, entweder die Sicherungsübereignung durch die Tilgung des Kredites beseitigen, oder noch einmal einzahlen.

Gegenfrage, warum hat man das nicht bei Gründung den Steuerberater, oder Notar gefragt?

die frage ist .. ob ein sicherungsübereigneter pkw als einlage genommen werden kann !

@ersterFcKathas

Da wird das Finanzamt und die Handelskammer nicht mitspielen. Da könnte ein Eigentumsvorbehalt vorliegen. Das ist eine rechtlich schwierige Situation. Kann ich so nicht beantworten hier.

Das ist mir ja schon klar. Die Frage ist aber, ob eine sicherungsübereignete Sache einlagefähig ist?