Sicherheitsabstand zur anderen Straßenseite 3,05m?

3 Antworten

Hallo,

Logik hat nix mit Behörden zu tun :-)

Denn in Nebenstraßen genügen auch 2,80 Meter Abstand.

Weil die StVO sowie auch die StVZO von einer regulären Fahrzeubreite von 2,55 Meter ausgehen.

Diese Breite muß zur Verfügung stehen (ob sich dabei Fahrzeuge begegnen können usw. hat den Gesetzgeber dabei nicht intererssiert.

3,05m reichen als Abstand aus.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ich kenne nur die 3 m Regel