Sichere Dokumentenaufbewahrung durch Notar möglich?

4 Antworten

Ein Notar ist keine generelle Unterlagenverwahrstelle (das ist nur in Ausnahmefällen möglich). Zumal er von deinem Tod gar nichts mitbekommen würde. Ein Testament kann beim Nachlassgericht verwahrt werden, das war es aber auch schon.

Ich habe Dokumente bei meiner Anwältin deponiert. Grundsätzlich sollte das also gehen. 

Sollte der Notar vor Dir sterben, gibt es ja Mitarbeiter, die sich um alles kümmern. 

Mein Partner hat ja Kenntnis, dass sich dort Vorsorgevollmacht, Kontovollmachten nach meinem Tod etc. befinden. 

Da die Anwältin auch unsere Firmenanwältin ist, würde sie im Fall des Falles von meinem Ableben erfahren und außerdem habe ich bei der Bundesnotariatskammer hinterlegt, wo sich Unterlagen befinden. Die haben mir dann eine Karte zugesandt, auf der ich entsprechende Informationen eingetragen habe (ist so eine Scheckkarte für's Portemonnaie)

Prinzipiell geht das.
Dann müsste jedoch in Deinem Testament darauf verwiesen werden, da ja sichergestellt werden muss, dass Dein Notar auch definitiv von Deinem Tod erfährt.

Ich denke ein Notar würde einen solchen Auftrag übernehmen. Nach den Kosten müsstest Du Dich bei einem Notar im näheren Umfeld erkundigen.

Ausführen würde das wohl der Rechtsnachfolger des von Dir gewählten Notares.