sich als lehrling alles gefallen lassen?

8 Antworten

Wenn solche Arbeiten des öfteren von DIR verrichtet werde müssen, musst du beim Arbeitsamt anrufen die haben extra für solche Fälle eine Abteilung.

ok danke :)

@Colamitice

"beim Arbeitsamt anrufen"

und was sol die Agentur für Arbeit (so heißt das schon länger) dann machen ...

dafür sind sie nicht zuständig ...

richtiger wäre vermutlich eher das Problem (falls es tatsächlich dauernd nur Hilfstätigkeiten sein sollten) in der Berufsschule anzusprechen oder bei der entsprechend zuständigen Kammer ....

Na ja, putzen, kehren, Essen fuer die anderen holen, Kaffee kochen, das gehoert schon auch zum Lehrling sein einfach dazu und das schadet auch nicht.

Das mit dem Ofen, das finde ich allerdings schon etwas heftig. da sind ja auch Sicherheitsasspekte zu beachten (Einatmen giftiger Stoffe) und wenn es nicht zum Aufgabengebiet des Berufes gehoert, da sollten an so was Fachleute ran, die sich damit auskennen, das entsprechende Werkzeug haben und die Sicherheitsvorschriften genau kennen und beachten. Das sollte kein ungelernter Azubi machen.

Da solltest du dich mal an die Handwerkskammer oder an die Gewerkschaft (bzw. Betriebsrat in der Firma) wenden und dort nachfragen, wie die das beurteilen.

Ich schreib Dir hier mal etwas aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde zum § 14 Berufsbildungsgesetz, Pflichten bei der Übertragung von Aufgaben an Auszubildende:

"Den Azubis dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind. Der Ausbildungszweck liegt in der systematischen Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit. Es geht also um die Übertragung von Aufgaben, die geeignet sind, den Ausbildungszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Übertragung von berufsfremden Arbeiten, insbesondere von Hilfs- und Nebenarbeiten ist unzulässig. Die gelegentliche Heranziehung von Auszubildenden im Handwerk zur Grundreinigung der Betriebsräume verstößt nicht gegen das Verbot der Beschäftigung mit ausbildungsfremden Verrichtungen, sie muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu den berufsspezifischen Tätigkeiten stehen und darf nicht dem Zweck dienen, dem Inhaber eine Putzkraft einzusparen."

Soweit ein Auszug aus dem BBiG. Wenn Dein Chef das regelmäßig von Dir verlangen sollte, sprichst Du besser mal mit Deinem Vertrauenslehrer der Berufsschule, der hat Dir evtl. den einen oder anderen Rat und wendest Dich außerdem an die IHK. Dem MA der IHK schilderst Du die Tätigkeit so wie Du es jetzt getan hast.

Wie hat es eigentlich mit dem Gesundheitsschutz ausgesehen, wenn da so viel Asche und Dreck liegt? Wenigstens Mundschutz?

Der Auszubildende darf grundsätzlich nur Arbeit erledigen die auch seiner Ausbildung dient. Inwieweit das hier zutrifft weiß ich nicht. Außerdem darf natürlich keine Gesundheitsgefährdund vorliegen. Wenn du wirklich NUR Drecksarbeiten machen musst dann solltest du mal mit deinem Chef reden, ansonsten mal mit anderen Azubis reden ob die das auch machen mussten, oder sofern vorhanden mit der Auszubildendenvertretung deines Betriebs reden.

danke :)

lehrjahre sind kein zuckerschlecken. augen zu und durch. beim friseur müssen die azubis auch die handtücher waschen und den salon sauber putzen.

ja so Werkstatt putzen und kein problem mach ich gern und so aber das mit dem Ofen das ging meiner meinung nach zu weit.. wie er mir das erklärt und mich da rein zwängte fühle ich mich eher wie in einem Krematorium sah so zumindest fast so aus.. und glaub kaum die meisten freiwillig rein kriechen.

@Colamitice

wird dieser ofen denn für die arbeit im betreib gebraucht? wenn ja, dann muss auch dieses arbeitsgerät regelmäßig gereinigt werden. allerdings muss der chef dir auch entsprechendes arbeitsgerät zur verfügung stellen damit deine gesundheit geschützt ist. also beim nächsten mal eine atemmaske und schutzbrille verlangen.