Shrooms Grow Set Rechtslage in DE (BtMG)?
Hallo,
Da ich bis jetzt nur veraltete Artikel oder Aussagen ohne direkte Verweise auf das BtMG oder ähnliches gefunden habe versuche ich es hier, ich weiß das der Frische und getrocknete Besitz von Zauber Pilzen aka. Shrooms oder Magic Mushrooms verboten ist. Man kann sich aber aus diversen Niederländischen Shops Pilz Sporen und so genannte 'Grow-Sets' nach Deutschland einführen lassen. Nun ist meine Frage ob diese Sporen und Grow Sets auch unter das BtMG fallen und die einführung illegal ist auch wen es sich lediglich um Pilzkundliche Zwecke handeln würde. Können also beim Kauf von solchen Setz-Kästen Probleme mit dem Zoll oder den Helfern in Grün auftreten? Bitte mit Verweis auf das BtMG oder ähnliches.
Grüße
6 Antworten
Es kommt auf den im Pilz vorhandenen Wirkstoff an. Das BtMG enthält sogenannte "Anlagen" (I, II und III). Dort wirst Du sicher fündig werden.
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Ruf doch die 110 an und frag die
Ich denke ja weil, diese zur Herstellung von Magic Mushrooms benötigt werden. Genauso wie beim Cannabis, gibt ja da auch unzählige Shop's bei denen man Samen bestellen kann. Solange sie nicht eingepflanzt sind, sind sie noch nicht verboten.
Also halblegal^^, weil wer bestellt schon teure Samen/Mushroom Set's nur zum anschauen^^
Seit dem 01.01.14 fallen auch Sporen unters BtmG (zu mikroskopischen Zwecken sind sie glaub erlaubt, wobei ich nicht weiß, ob es einer Genehmigung bedarf). Mycelium ist soweit ich weiß schon länger verboten.
Es war wohl doch schon früher, sorry. Aber legal ist es nicht, das kann ich dir mit Sicherheit sagen. Das gesamte BtmG findest du online unter URL: http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/
Auf der Seite des dhv findest du auch eine schöne Übersicht: http://hanfverband.de/inhalte/zauberpilze-in-deutschland
2001 wurden mit der 15. BtMÄndV unter anderem Pilzmycelien und Sporen in die Anlage 1 des BtmG aufgenommen. Der Besitz ist damit strafbar.
"...wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist." Wie wollen die das überprüfen?
Ganz genau kann ich dir das nicht sagen. Das wird aber praktisch immer angenommen, besonders bei fertigen Grow-Kits von Headshops. Was im Gesetz nicht genau definiert wird liegt im Ermessen des Gerichtes.
Wenn du bsp. eine Sporensammlung aus wissenschaftlichem Interesse besitzt, dann kommst du vllt. Noch drum herum.
Hier nochmal der Auszug aus dem BtmG:
Pilzsporen sind diese "geeigneten biologischen Materialien" zur Herstellung.
http://www.gesetze-im-internet.de/btmg\_1981/anlage\_i.html
Übrigens findet man das seit 2001 im Netz.