Shisha erlaubt in der Wohnung?
Ich bin in meine Wohnung eingezogen als nichtraucher ich rauche auch nicht aber wenn mein Freund ab und an mal eine Wasserpfeife raucht geht das doch in Ordnung? Shisha zählt Ja an sich nicht als rauchen oder? Dann hab ich gesagt Ja dann macht er es in Zukunft draußen auf dem Balkon und da meinte sie auch Ja ne Balkon ist auch nicht erlaubt... kann mir sowas verboten werden?
7 Antworten
Und was wurde vertraglich !! vereinbart?
Was genau ( individuelle Vereinbarung ) steht, wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt, im Vertrag?
https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/rauchen-in-mietwohnung.aspx
Und nein - auf dem Balkon kann die Vermieterin das Rauchen nicht untersagen.
Also kannst Du das Thema "abhaken" - auch wenn es Deine Vermieterin ärgert, dass in der Wohnung geraucht wird - solange es keine individuelle, schriftliche Vereinbarung gibt, gehört auch das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch :
Grundsätzlich gehört auch das Rauchen zum "vertragsgemäßen Gebrauch" der Mietwohnung und des dazugehörigen Balkons oder der Terrasse. Es ist also zulässig, wie auch am 28.6.2006 der Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 124/05, entschieden hat. ( Link siehe oben )
Grundsätzlich ist es noch so das du solange du keine Nachbarn belästigst und keine nachhaltigen Schäden an der Bausubstanz eintreten in deiner Mietwohnung soviel Rauchen kannst wie du lustig bist.
Die Mietwohnung ist ein privater Bereich und da kannst du dich in allgemeinen üblichen Umfang frei entfalten.
Shisha zählt Ja an sich nicht als rauchen oder?
Sondern?
da meinte sie auch Ja ne Balkon ist auch nicht erlaubt... kann mir sowas verboten werden?
Wer ist "sie"?
Unabhängig davon: Wenn es sich um eine normale Mietwohnung handelt und nicht um Wohnheim, o.ä., kann Dir das Rauchen innerhalb der Wohnung nicht verboten werden.
Sie meine Vermieterin und nicht als generell rauchen da es an sich ja Wasserdampf ist
Handelt es sich nun um eine normale Wohnung oder um ein Wohnheim oder Pension?
Das ist entscheidend für die Beantwortung der Frage,
ja Normale Wohnung kein Wohnheim
Dann kannst Du in dieser Wohnung tun und lassen, was Du willst. Ein Rauchverbot kann nicht ausgesprochen werden.
Grundsätzlich gehen deine Vermieterin deine Privaten Angelegenheiten einen feuchten Kericht an und dazu zählt auch Rauchen in üblichem Umfang.
Ja, so lange das Ganze nicht so ausufert, dass die Lebensqualität Deiner Nachbarn darunter leidet.
Der raucht vielleicht 1x die Woche
nein es kann nicht verboten werden so ein unsinn
Doch - es kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an.
Im Vertrag wurde nichts zwecks der rauchen vereinbart das war nur mündlich sie hat mich gefragt ob ich rauche ich meinte nein weil es ja so ist nur raucht mein Freund halt gerne shisha