SGB 2! Kann ich einen Antrag auf eine einmalige Beihilfe für einen Kühlschrank stellen?

2 Antworten

Das Vorgehen des JCs ist in Ordnung.

Im Regelsatz ist ein bestimmter Betrag für Ansparungen für solche Fälle vorgesehen. Lächerlich, ich weiß.

Und ein Darlehen müsstest Du in Raten wieder zurückzahlen - wenn es denn bewilligt werden würde. Dadurch hättest Du aber auch weniger Geld im Monat zur Verfügung.

Vlt. findest Du in Annocen jemand, der sowas verschenkt.

Zuschüsse gibt es nur für Erst-Einrichtungen, z. B. nach dem Umzug aus dem Elternhaus oder nach einem Brand usw.

Für Ersatz für alte Geräte gibt es höchstens ein Darlehen. Siehe SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html

In Absatz 1 stehen Dinge wie ein kaputter Kühlschrank - als Darlehen!

In Absatz 3 stehen Dinge wie Erstausstattungen - als Zuschuss.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Vermögen und Einkommen werden berücksichtigt, auch bei einem Darlehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Einkommen oder das Vermögen privilegiert ist - so wie bei dir durch Freibeträge auf Erwerbseinkommen! Du hast es ja dennoch zur Verfügung - im Gegensatz zu völlig arbeitslosen Arbeitlosen ;-).