SFN - Zuschläge Gastronomie Berlin?(Manteltarifvertrag für Hotel-und Gaststättengewerbe in Berlin Brandenburg)?
Moin,
wie hoch sind die Zuschläge im Manteltarifvertrag für Hotel-und Gaststättengewerbe in Berlin Brandenburg?
Hintergrund:
Ich arbeite in der Gastronomie als Veranstaltungsleiterleiter/Serviceleitung/Projektleiter/Oberkellner als Leasingkraft nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz(AÜG).
Als Zeit arbeiter gilt für mich der Manteltarifvertrag iGZ(per Google findbar Zuschläge S.30/31). Der besagt zu Zuschlägen folgendes:
4.2. Nachtarbeit
Zuschläge für Nachtarbeit werden für Arbeit in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr gewährt, sofern mehr als 2 Stunden innerhalb dieser Nachtzeit gearbeitet wurde. Der Zuschlag für Nachtarbeit beträgt 25 Prozent. Regelmäßige Nachtarbeit (Dauernachtschicht) wird mit einem Zuschlag von 20 Prozent vergütet.
Für Tätigkeiten, die aus sachlichen Gründen typischerweise nachts verrichtet werden müssen (z.B. Bewachungsdienste), werden keine Zuschläge vergütet.
4.3. Sonntagsarbeit
Der Zuschlag für Sonntagsarbeit beträgt 50 Prozent, sofern die Arbeit an Sonntagen nicht zur Regelarbeitszeit zählt (vgl. PN 7).
4.4. Feiertagsarbeit
Der Zuschlag für Feiertagsarbeit beträgt 100 Prozent, sofern die Arbeit an Feiertagen nicht zur Regelarbeitszeit zählt (vgl. PN 7).
Es gilt die gesetzliche Feiertagsregelung am jeweiligen Einsatzort.
4.5.4. Abweichend von den Ziffern 4.1. bis 4.4. richten sich für Tätigkeiten im gastronomischen Bereich die Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach der jeweiligen Zuschlagsregelung im Entleihbetrieb.
Das heißt bei Catering Firmen, die keinen Tarifvertrag abgeschlossen haben:
- - - > keine Zuschläge
Und bei tarifgebundenen Unternehmen das was im Manteltarifvertrag für für Hotel-und Gaststättengewerbe Berlin Brandenburg festgelegt ist, oder?
Diesen Manteltarifvertrag kann ich leider nur kaufen im Inet, nicht so einsehen...
Wie hoch sind die Zuschläge dort?
Vielen Dank
2 Antworten
Mit der Cateringfirma hast du doch gar keinen Vertrag. Du unterliegst dem Vertrag deiner Verleihfirma.
Dort musst du auch deine Zuschläge einfordern
Das ist aber nicht deine Sache. Die Verleihfirma muss eben sehen, wie sie diese Mehrkosten vom Auftraggeber zurück bekommt.
Dazu kommt, ob der Caterer der Tarifgebundenheit unterliegt.
Ist gegeben. Der Caterer hat den Manteltarifvertrag für Hotel...unterschrieben.
Natürlich, ich fordere von meinem Betrieb die Zuschläge für Sonntagsarbeit/Feiertagsarbeit/Nachtarbeit, aber ich weiß nicht mal ob Zuschläge für Sonntag/Feiertag und Nacht in dem Manteltarifvertrag für Hotel... drin stehen und wie hoch sie sind.
Sonntag ist in der Gastro (gehe ich von aus) ein Regelarbeitstag.
Ich fordere auch meine Zuschläge bei meinem Betrieb ein...mich interessiert nur die Höhe damit ich eine Gesprächsgrundlage habe.
Was sagen die "Hausregel" Deines Arbeitsvertragspartners?
"Neben diesen vertraglichen Vereinbarungen finden die zwischender IGZ und der DVB-Tarifgemeinschaft abgeschlossenen Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung Anwendung."
Keine weitere Erwähnung von Zuschlägen.
IGZ = Interessengemeinschaft Zeitarbeit
Die für die Gehaltsgestaltung einschlägige Grundlagen kannst Du vom AG einfordern.
Vielen Dank, für die vielen Antworten, ich wollte eigentlich keine rechtliche Einordnung.
Nur den Inhalt des Manteltarifvertrag für Hotel...zum Punkt Zuschläge.
Nehmen wir mal an mein AG ist nicht bereit irgendwelche Zuschläge zu bezahlen, weil er behauptet es gibt keine Zuschläge in der Gastro. (diese Antwort werde ich bekommen, er wird Ahnungslos tuen)
Ich weiß jedoch das es bei tarifgebundenen ATG Zuschläge gibt, bzw. glaube sowas gehört zu haben. Deswegen wollte ich den Text des Manteltarifvertrag haben, um selbstsicherer in den anstehenden Konflikt zu gehen.
Was in meinem Tarifvertrag drin steht weiß ich ja, es wird jedoch doch in diesem beim Thema Zuschläge auf einen andere Regelung verwiesen, in einem anderen Tarifvertrag...dessen Inhalt mir fremd ist.
Trotzdem vielen Dank, ich werde heute bei der NGG anrufen.
Das ist korrekt, ich bin beim Verleiher angestellt, der nach dem Manteltarifvertrag der Zeitarbeitsfirmen arbeitet. Meine Firma hat einen Vertrag mit dem Caterer.
Allerdings sagt mein Tarifvertrag die Konditionen der Zuschläge richten sich nach dem "Hausregeln" bzw. es gelten die Zuschläge des Entleiherbetriebs. Daher interessieren mich die Zuschläge des oben genannten Manteltarifvertrages für Hotel...