SF Klasse nach Führerscheinentzug und Neuerwerb

2 Antworten

SF Klassen sind freie Versicherungswirtschaft und demanch verhandelbar.

Wenn die die FE neu erteilt wurde, hast Du diesbezüglich fahrerlaubnisrechtlich den Bestandschutz verloren. Bespiel, Du hattest vorher die Klasse B (vor 2013 erworben), mit der durfte man ein dreirädriges Kfz "Trike" fahren. Das wurde am 19.01.2013 geändert. Jetzt hast Du die Klasse B vom Rechtstand 2014 und darfst dann das "Trike" nicht mehr fahren.

Sowas mußt Du unbedingt beachten !!!

Die SF KLassen mußt Du mit der Versicherung selbst aushandeln, ob man Dir das anerkennt.

Wenn die die FE neu erteilt wurde, hast Du diesbezüglich fahrerlaubnisrechtlich den Bestandschutz verloren.

Was für ein Unsinn !

Seit wann ist ein Führerschein von einer Kfz-Zulassung abhängig ?

Die SF-Klasse geht auf Grund eines Führerscheinentzugs nicht verloren. Das Fahrzeug kann unter der gleichen SF-Klasse weiterhin angemeldet bleiben.

Der Führerscheinentzug besagt nur, dass diese Person kein Fahrzeug mehr führen darf.

Gruß A.

ich habe meinen Führerschein 05-2003 bekommen und Ihn aufgrund von Alkohol am Steuer 2013 verloren.

Die Schadenfreiheitsklasse geht auf Grund eines Führerscheinsentzugs nicht verloren. Das Fahrzeug kann weiterhin mit gleichem SF-Rabatt angemeldet bleiben. Der Führerscheinentzug besagt nur, dass Du kein Fahrzeug mehr fahren darfst. Allerdings können andere Personen mit deiner Versicherung und gleichem SF-Rabatt das Auto weiter fahren.

Solltest Du das Fahrzeug abmelden, bleibt dein SF-Rabatt 7 Jahre lang in der gleichen Stufe erhalten. Erst dann verfällt er.

Bei einer Rabattübertragung prüft das Versicherungsunternehmen nur seit wann der vorgelegte Führerschein besteht. Ein Abgleich mit der Zulassungsstelle/Führerscheinstelle erfolgt nicht.

Gruß A.