Sexueller missbrauch als kind?Schmerzensgeld?
Hallo,
ein bekannter von mir wurde als er 9 -13 jahre alt war sexuell missbraucht, nun ging das vor gericht, er ist nun 18 Jahre alt. Der täter besitzt Haus 2 Autos und eine Wohnung im Ausland geschätzt 400.000€. Er trug einen psychischen schaden davon, deppresionen, "flashbacks"( immer wieder auftauchende kurz filme im kopf als es passiert ist) und es läuft vor gericht wahrscheinlich auf eine schwere körperverletzung raus, nun will ich wissen wieviel schmerzensgeld steht ihm ca zu? was ist realistisch? hat jemand damit erfahrung und kennt sich aus?
lg
4 Antworten
Hallo,
die Höhe des Schmerzensgeldes ist individuell einzuschätzen und hängt von der Art, Dauer und Intensivität der Beeinträchtigungen ab.
Bei deinem Bekannten hängt es im Wesentlichen davon ab, was genau geschehen ist, über welchen Zeitraum und wie häufig. Das sollte alles im Strafprozess geklärt werden. Das Schmerzensgeld liegt zwischen 5.000,00 Euro für eher leichte Fälle (sexuelle Nötigung mit Angstzuständen) und 70.000,00 Euro + 100,00 Euro monatlich für wiederholte schwerste Vergewaltigungen eines Kindes (vgl. https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldtabelle-vergewaltigung/).
Im Strafprozess selbst kann man im Wege des Adhäsionsverfahrens einen Schmerzensgeldanspruch verlangen. Davon ist eher abzuraten. Besser wäre es, einen zusätzlichen Schmerzensgeldprozess vor das Zivilgericht zu betreiben, weil im Zivilprozess die höheren Schmerzensgeldbeträge ausgeurteilt werden. Das liegt wohlmöglich daran, dass es eine zuständige Strafkammer für Sexualdelikte gibt, die mit solchen Fällen tagtäglich konfrontiert wird. Im Zivilprozess beschäftigen sich die Kammern für Personenschäden eher mit Verkehrsunfällen und sind dann eher schockiert. Natürlich wäre ein zweiter Prozess in solchen Fällen quälend, so dass man das gut überlegen sollte.
Möglicherweise gibt es über das erste Schmerzensgeld noch weitere Ansprüche, die auch nur im Zivilprozess zu verlangen sind, insbesondere wenn massive psychische Probleme wegen der Übergriffe vorliegen. Wenn zum Beispiel die Aufnahme einer geregelten Tätigkeit oder der angestrebte Wunschberuf nicht oder nur eingeschränkt ausgeübt werden kann, kämen noch Entgeltausfälle hinzu. Daran denkt man oft gar nicht, wenn man noch keinen Beruf ausgeübt hat. Aber es können hier erhebliche Beträge nebst lebenslänglicher Rentenzahlung zusammenkommen.
Schließlich kann es irgendwann in der Zukunft sein, dass sich die psychischen Probleme massiv verschlimmern. Hier könnte man dann ein eigenes zusätzliches Schmerzensgeld gelten machen, wenn man sich dies im Wege eines Feststellungstitels gesichert hat.
Wenn die psychischen Beeinträchtigung gut in den Griff zu bekommen sind, sind solche Überlegungen nur von theoretischer Natur. Daher unterlasse ich hier weitere Ausführungen zu noch weitergehenden Ansprüchen im Falle von noch extremeren Fällen.
Bei der Verjährung ist zu beachten, dass diese grundsätzlich nach drei Jahren nach der Tat eintritt. Bei Sexualdelikten ist die Frist bis zum 21. Lebensjahr gehemmt, so dass die Verjährungsfrist dann erst zu laufen beginnt und mit dem Eintritt ins 24. Lebensjahr solche Ansprüche dann grundsätzlich verjährt sind.
Ich wünsche Deinem Bekannten alles erdenklich Gute und hoffe,
dass meine Ausführungen hilfreich waren.
Gruß
Lattorf
(Rechtsanwalt)
Also bei mir war es so der täter wurde 2006 verurteult. Damals also nach der damaligen gesetzeslage sehr milde. Erst ende 2006 wurden die gesetzte sehr verschärft. Und trotzdem stehen mir 15.000€ Schmerzensgeld zu. Nach der gesetzeslage von 2013 dprften es dann wahrscheinlich an die 20.000 gehen aber ich bin mir nicht sicher.
http://www.datentransfer24.de/mobil/mobil-Schmerzensgeld-Missbrauch.html
Das habe ich gerade gefunden. Hoffe es hilft euch.
Das sollte er seinen Anwalt fragen.
Wenn selbst der Anwalt das nicht sagen kann, sollen das Laien hier wissen?
hat er schon, kommt erst beim gerichtstermin raus, er wollte nur wissen wieviel im ca zusteht damit er sich ein bild machen kann