Sex durch erpressung

15 Antworten

Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung nach §177 StGB setzt eines der drei folgenden Merkmale bezüglich des Druckmittels voraus:

  1. mit Gewalt,

2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder

3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist

Da hier nichts dergleichen zutrifft - die Frau wird weder körperlich bedroht oder tätlich angegriffen, noch fehlt ihr die Möglichkeit, sich zu schützen - kann §177 schon nicht mehr zutreffen, da der Tatbestand überhaupt nicht erfüllt ist.

Strafbar ist es natürlich trotzdem - stattdessen kommt hier §240 StGB zum Einsatz, die Nötigung. Hier reicht die "Drohung mit einem empfindlichen Übel" zu einem Zweck der als verwerflich anzusehen ist. Nach Abs.4 Nr.1 läge in diesem Regelfall sogar ein besonders schwerer Fall vor, der im Strafmaß sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich zieht.

Da nach Abs.3 bereits der Versuch strafbar ist, kann die Dame den oder die Täter auch belangen, ohne sich zu irgendwas nötigen zu lassen.

Hi @all, Krass wie schnell ihr alle seid!!! also danke erstmal im voraus für euer bemühen und euren schnellen antworten die ein oder andere ist auch echt nützlich^^

Also wir Danken euch für die flotten Antworten und Wünschen euch noch einen schönen Sonntag. Ich schließe diesen Thread dann auch direkt mal wieder.

erstmal ist es menschlich eine ganz schwache nr. ihr macht euch strafbar und könnt mit hohen strafen rechnen wegen sexueller nötigung.