Setzt man häusliches Arbeitszimmer bei Teilzeitjob nur prozentual ab?
Man kann ja sein Arbeitszimmer und die dazugehörigen Nebenkosten in der Einkommensteuererklärung absetzen. Nehmen wir an, 10% des Wohnraumes ist für das Arbeitszimmer reserviert. Wie ist dies jedoch, wenn man wöchentlich50% im Arbeitsplatz des Arbeitsgebers ist und 50% Home Office.
Setze ich dann (Beispiel 500 Euro Miete * 0.10 * 12 Monate =) 600 Euro ab. Oder rechne ich nochmals die 50% ab, die ich im Arbeitsplatz des Arbeitsgebers bin? Bei den Nebenkosten für die häusliche Arbeitszimmer macht das Wegrechnen ja noch Sinn, weil ich ja dann weniger Stromkosten habe.
4 Antworten
Du schreibst, dass du beim Arbeitgeber einen Arbeitsplatz hast, den du zu 50% nutzt. Schon allein deswegen kannst du Miete und Einrichtung nicht absetzen. Die Möglichkeit besteht nur, wenn man keinen anderen Arbeitsplatz hat, z.b. als Außendienstmitarbeiter.
Außerdem muss es ein separates Arbeitszimmer sein, eine Ecke im Wohnzimmer genügt nicht. Denn das Arbeitszimmer soll nicht mehr als 10% privat genutzt werden. Und wenn der Arbeitsplatz im Wohnzmmer ist, kann man davon ausgehen, dass die private Nutzung höher ist.
Was du aber absetzen kannst sind Arbeitsmittel wie Computer oder was du so brauchst.
Ja richtig, du hast einen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber, also akzeptiert das Finanzamt nicht noch ein Arbeitszimmer. Für die Absetzbarkeit wird nur unterschieden, ob es der berufliche Mittelpunkt ist oder nicht. Ein Außendienstmitarbeiter z.B. ist hauptsächlich unterwegs.
Habe mich noch etwas weiter eingelesen in die Thematik. Es scheint aber auszureichen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Arbeit bildet. Das wäre ja bei 70-80% der Fall. Sprich, man geht nur ab und zu mal zum Arbeitgeber. Den Rest ist man zuhause, daher ist man hauptsächlich im häuslichen Arbeitszimmer.
Um ganz sicher zu gehen kannst du auch mal beim Finanzamt anrufen. So allgemeine Fragen, ab welchem Anteil der Arbeitszeit zu hause ein Arbeitszimmer anerkannt wird bekommt man Auskunft.
Das kommt auf den Sachbearbeiter der Finanzamtes an, würde ich sagen.
Kommt eh drauf an ob das "Arbeitszimmer" als solches anerkannt ist. Wenn ja dann ist es da, egal ob Du es benutzt oder nicht. Also erst mal alles ansetzen.
Man kann Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur als Werbungskosten ansetzen, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (Begrenzung der Kosten auf 1250 €) oder wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet.
Der Arbeitgeber kann eine Bescheinigung ausstellen, indem er schreibt, dass der Arbeitsplatz am Wohnort notwendig für die berufliche Tätigkeit ist.
Falls ein häusliches Arbeitszimmer anerkannt wird, können die tatsächlichen vollen Kosten, die auf dieses Zimmer entfallen, angesetzt werden, also kann die Miete in vollem Umfang für dieses Zimmer angesetzt werden.
Ach. Die Bedingungen waren "Oder" verknüpft. In meinem anderen Beitrag, nehmen wir mal an, Arbeitnehmer hat ein teilzeitvertrag, also 20h pro Woche, aber von den (zur besseren Rechnung) 15h zuhause arbeitet. Also 75%, dann wäre der Mittelpunkt das häusliche Arbeitszimmer.
Dann wäre es hier interessant, ob man bei der Miete bzw. Nebenkostenkosten (Beispiel 500 Euro) auch nur den Anteil (50% Teilzeit und dann nochmals 75%) davon häuslich ansetzt.
Das wär mir neu, dass man, wenn man Zuhause arbeitet, Miete absetzen kann ... Woher hast du die Information?
Siehe http://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/. Die anteiligen Kosten an Miete sind absetzbar.
Ich dachte, das ist ein entweder oder: Also Beispiel:
Wer in seiner Firma keinen zumutbaren Arbeitsplatz zur Verfügung hat oder wenn das häuslichs Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit ist.
Es gibt zum Beispiel Mitarbeiter, die einen Teilzeitvertrag haben. Nehmen wir Beispielhaft an 50%. Also haben nur eine 20h Woche. Von dem wiederum haben die im Vertrag es so geregelt, dass ie 80-90% zuhause arbeiten. Und 10% kommen Sie mal rein. Sobald Sie auch nur 1% reinkommen oder einen Arbeitsplatz haben, kann das häusliches Arbeiten nicht mehr abgesetzt werden. Schade :-)
Dann erürbrigt sicht auch die Frage, ob man zum Beispiel auch die Miete (neben dem Anteil der Wohnfläche) auch den Anteil zwischen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber und Anteil häusliches Arbeitszimmer unterscheidet. Sprich: Von der Miete oder Nebenosten 80-90%, da man 10% ja beim Arbeitgeber ist. (Eigentlich evtl. sogar noch komplizierter, da noch Teilzeit mit 50% hinzukommt :-)