Seminarteilnehmer Kündigen Gesetz?
Meine Schwester hat sich vor einiger Zeit für ein extrem teures und meiner Meinung nach unseriösen Seminar zum Thema Geldanlage angemeldet. Wie kommt sie da wieder raus? Ihr Kündigung wurde mit Verweis auf die AGB angelehnt. Sie hat eine Rechnung erhalten aber noch nichts bezahlt. Bei meiner Recherche bin ich auf Paragraph 621 Abs. 5 BGB gestoßen. Trifft dieser auf ein solches "Seminar" zu?
Wer kennt sich aus? Vielen Dank!
Hallo, was steht denn in den AGB, frag mal Deine Schwester
Dort wird nur auf die gesetzliche Regelung verwiesen. Die haben da wohl selbst keine Ahnung was da steht. Nur was für ein Gesetz trifft zu?
4 Antworten
es muss dazu ein Dienstleistungsvertrag geben, bzw. überhaupt einen Vertrag geben dazu.
Ob bei einem Seminar dann so ein Dienstleistungsvertrag in dieser Ausführung unterschrieben wird und vorgelegt wird, ist ein anderes Thema. Bei der VHS meldest du dich ja auch an ohne Dienstleistungsvertrag, es sind Seminare, bzw. Kurse. Und hier muss man die Bestimmungen der Kündigung , bzw. der verbindlichen Anmeldung usw. lesen.
Vielleicht verstößt das Ganze gegen die guten Sitten, da unserios. Oder Klausel wegen Rücktrittsgrund sind unwirksam. Aber wir kennen einfach das Ganze nicht.
Falls du juristische Keule schwingen möchtest oder solltest auch: was du persönlich empfindest, ist vollkommen irrelevant.
Wie kommt sie da wieder raus?
Eher gar nicht.
Trifft dieser auf ein solches "Seminar" zu?
Nein.
und meiner Meinung nach unseriösen Seminar zum Thema Geldanlage angemeldet
Wie kommst Du darauf, dass ein Seminar ein Dienstverhältnis - für den Seminarteilnehmer - ist ?
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/dienstverhaeltnis-30457
Deine Schwester sollte damit zu einer Verbraucherzentrale gehen.