Semestern dranhängen?

3 Antworten

Das Überschreiten der Regelstudienzeit muss bei der Uni nicht gemeldet werden. Wie viele Semester du studierst, ist einfach davon abhängig, wie du deine Prüfungen absolvierst (oder bestehst). Diese Prüfungsanmeldung hast du aber weitgehend selbst in der Hand.

Zwei Sachen solltest du aber beachten: Viele Prüfungsordnungen sehen inzwischen vor, dass man bis zum soundsovielten Semester soundsoviele Prüfungen absolviert haben muss. Ein oder zwei Semester mehr sind aber auch dabei möglich meist problemlos möglich.

Und natürlich spielt die Regelstudienzeit eine Rolle, wenn du z.B. Bafög beziehst. Die Überschreitung muss dann dem Bafög-Amt gemeldet werden, der Uni aber nicht.

Beste Grüße!

Vielen Dank! Gilt das auch für die Hochschule?

@verreisterNutzer

Ja, das ist an Fachhochschulen üblicherweise auch so. Bei dualen Studiengängen muss man aber etwas aufpassen, weil in diese ein Arbeitgeber vertraglich mit eingebunden ist. Demgegenüber muss eine Überschreitung der RSZ natürlich auch engezeigt werden.

Wenn du BaföG oder eine andere (staatliche) finanzielle Unterstützung beanspruchst, musst du das melden. Ansonsten nicht. Grundsätzlich ist es auch deine persönliche Angelegenheit, wie lange du studierst.

Alles Gute und viel Erfolg bei deinen Prüfungen!