Selbstverschuldeter Wohnungsbrand

7 Antworten

Hallo,

die Hausrat-Versicherung wird sich ggf. auf "Grobe Fahrlässigkeit" berufen, muss aber trotzdem zumindest einen Teil bezahlen. Das richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Wenn dein Freund den sogenannten "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" eingeschlossen hat, ist dieses Problem eigentlich behoben. Trotzdem Vorsicht: Bei vielen Versicherungen gilt eine Entschädigungsgrenze in x Prozent der Versicherungssumme!

Wegen der groben Fahrlässigkeit, als die ich versehentliches Einschlafen nicht werten würde, ist es besser, bereits bei der Schadenmeldung / Schadenschilderung einen Beistand zu haben. Ggf. solltet ihr sofort einen Fachanwalt hinzuziehen.

Sofern es sich um eine Mietwohnung handelt, sollten die Schäden am Gebäude zunächst über die Gebäudeversicherung des Eigentümers abgewickelt werden. Die zahlt in der Regel eine Neuwert-Entschädigung, während die Privathaftpflicht der Mieters nur eine Zeitwert-Entschädigung vornimmt. Unabhängig davon wird sich die Versicherung des Eigentümers den Zeitwert von eurer/seiner Haftpflicht wiederholen.

Die Hausratversicherung wird den Schaden am versicherten Hausrat regulieren. Vermutlich sind bei dem Brand auch Gebäudeschäden entstanden, diese werden über die Gebäudeversicherung (des Gebäudeeigentümers) reguliert.

Kommt darauf an, ob in der Hausratversicherung "Grobe Fahrlässigkeit" mit eingeschlossen ist. Aber auch dabei gibt es teilweise eine Summenbegrenzung.

Ansonsten kann es durchaus zu Kürzungen oder einer Ablehnung kommen.

Kann ich mir nicht vorstellen.... Ist es eine Mietwohnung - dann evtl. die Haftpflichtversicherung, wenn er eine hat.

Ich glaube, es gibt keine Versicherung, die einen Schaden zahlt, der einem selbst durch eigenes Verschulden entstanden ist...

Man kann bei der Hausrat nachfragen, sollte man aber nicht davon ausgehen. Bei grob fahrlässigem Verhalten wird idR nicht gezahlt.