Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit

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bei diesem Kümndigungsgrund wird Deine Tochter wird 100 % ir Sicherheit erstmal eine Sperrzeit bekommen - das heißt kein Alg1 - die Sperrezit kann je nach Ermessen bis zu 12 Wochen sein (= 3 Monate)

und natrürlich wird beim Arbeitgeber nach den Gründen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gefragt .... das muss der Arbeitgeber auch in der Arbeitsbescheinigung angeben ...

sie stellt also besser auch gleich einen Antrag auf Alg2, denn wovon will sie 3 Monate leben?

Ihr Freund hat hoffentlich beim Jobcenter angegeben, dass da noch jemand wohnt ...

sie wohnen seit gestern in der Wohnung 350 Euro warm also Har4 sicher. Der Vermieter wartet auf die Miete sicherlich weil dort wo sie jetzt wohnen 24 km vom letzten Arbeitsplatz ( Weltkonzern ) entfernt keiner wohnen will , es sich sicherlich schwierig vermieten lässt.!!

@leila8

auch Vermieter warten nicht gerne auf ihr Geld ... Miete ist im voraus fällig, wenn man also nicht zahlen kann .... möglichst schnell reden .. sonst wird das die nächste Kündigung ....

@frodobeutlin100

Angeblich wartet der Vermieter bis das Amt zahlt, schwer zu glauben aber vielleicht ist er froh überhaupt Mieter bekommen zu haben....

Danke für die Antwort. Ja sie hat bis zum 16 September Sperrre und bekommt dann 62O Euro.ALG1 nun sind sie seit vorgestern verheiratet was sie dann bekommen wissen wir noch nicht. LG

Wenn die fristlose Kündigung gerechtfertigt war gibt es erst einmal eine sperre, das wird von der Agentur für Arbeit überprüft und in diesem Fall war sie wohl gerechtfertigt. Das sieht echt mies aus :S

Ja, Dankeschön.!!

@leila8

Ich kann deine Beschwerde nachvollziehen, aber es kam wahrscheinlich zu einem technischen Fehler. Die anderen Antworten konnte ich vor dem Abschicken noch nicht sehen.

da sie aufgrund von Vorsatz, mindestens aber Fahrlässigkeit gekündigt wurde, wird sie mindestens drei Monate keine Bezüge bekommen. Eventuell länger.

Und in solchen Fällen informiert sich die Arbeitsagentur im Zweifelsfall direkt beim Arbeitgeber. Ich würde es aber lieber direkt selbst angeben, da man ansonsten, wenn sie es selbst herausfinden, die bezogenen Leistungen nebst Säumniszuschlag und Gebühren zurückfordern.

Welche Gebühren? Der Anruf beim AG? Die leistungen der Agentuf für Arbeit sind unentgeltlich...§159 (1) Nr. 1 und (3) http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html

@Malik02

Ja, aber wenn du falsche Angaben machst und deshalb zu unrecht Arbeitslosengeld beziehst, zeigen die dich an und du musst alles plus gebühren zurückzahlen.

Also ersteinmal muss sie sich ja arbeitslos melden, die werden dann die Kündigung verlangen. Da kommts drauf an ob da was genaueres drin steht wie z.B. fristlos wegen unentschuldigtem Fehlen -> dann ist die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt und sie würde für 12 Wochen eine Sperrzeit bekommen (außer sie selsbt hat auf Ärztlichen Rat gekündigt) Das Arbeitslosengeld was sie dann noch bekommen würde ,wird nicht bei ihrem Freund mit ALG II (Hartz4....) angerechet. Bei 1150 € Netto kann sie mit ca. 55-60% rechnen also ca. 661€ (könnte es genauer rechnen bin aber zu faul :D) Wohngeld, da am besten selbst nachhorchen. Ich würde mal nachschauen wie groß die Wohnung ist, es kann nämlich sein dass das Jobcenter nur die ersten 6 Monate bezahlt, wenn sie unangemessen teuer ist.

Vielen Dank, Als Überschrift steht : Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit. Des weiteren steht unter Einhaltung der Kündigungsfrist . Ein Grund wurde nicht erwähnt. Die Miete beträgt ( ohne Strom u. Heizung ) 320 Euro, befindet sich auf dem Dorf ( ehemaliger Ostzone ) .

die Arbeitsagentur erkundigt sich genau & wird auch die Kündigung sehen wollen. Da sie ihre Arbeitslosigkeit durch unentschuldigtes Fehlen selbst verschuldet hat, wird sie um eine Sperrzeit von 12 Wochen wohl nicht herum kommen.

wenn man ihr Netto-Gehalt zugrunde legt & sie dieses das letzte Jahr im Schnitt erzielt hat, müsste sie ca. 690 € Alg1 pro Monat bekommen, also 60 % des letzten Lohnes als grobe Rechengrundlage.

Ob sie damit für ihren Teil der Kosten für Unterkunft Wohngeld-berechtigt ist, kann ich nicht beantworten. Wahrscheinlich bewegt sie sich da gerade an der Grenze...

Sie wurde doch fristlos gekündigt, bekommt sie dann nicht nach der Sperrzeit Harz 4, oder vertue ich mich da?