Selbstständigkeit Kleingewerbe bzw Freiberufler im IT Bereich, Meisterpflicht?

1 Antwort

Melde einfach einen Betrieb auf sowas wie "Client-Server-Lösungen" oder "Systemhaus" an. Deine Haupttätigkeit ist halt der softwarelastige Kram. Das ist im übrigen oft sogar freiberuflich und nicht gewerblich, d. h. spart Dir u. U. die Gewerbesteuer.

Und wenn dann zufällig mal ein Kunde ein paar zusammengeschraubte PCs haben will, dann lieferst Du die als "Beigeschäft" halt mit.

Viele Grüße von jmd., der mit sowas seit 1998 selbständig tätig ist.

Wäre auch EDV Service und Handel eine möglichkeit? Was würden Sie mir empfehlen, die Kleinunternehmerregelung oder als Freiberufler zu agieren? Von wem werde ich Post bekommen wenn ich es als EDV Service und Handel anmelde bekommen, IHK oder HWK? Habe nur wieder diese große angst einen Brief von der HWK zu bekommen, worin nach einem Meister gebeten wird. Ahja ich besitze die Ausbildung zum IT-Systemkaufmann und bin seit 4 Jahren hauptberuflich in der Branche tätig.

@unfairlucker

"EDV-Service und Handel" geht natürlich auch. Wobei ich ruhig irgendwie "Software-Entwicklung" o. ä. reinschreiben würde, um ggf. später mit dem Finanzamt über das Thema "Freiberuflichkeit vs. Gewerbetätigkeit" verhandeln zu können.

EDV-Dienstleistungen gehen normalerweise dann Richtung IHK.

Und ob eine Berufsbefähigung auf dem Papier überhaupt vorliegt, wird im EDV-Bereich so gut wie nie nach Formalkriterien geprüft. Nur so am Rande: ich habe damals mein Studium abgebrochen, um den Betrieb hier zu eröffnen. Also formal überhaupt kein "richtiger" Abschluss. Kräht kein Hahn nach. Hauptsache, man kann sich ggü. seinen Kunden verkaufen und auch liefern. Dann klappt's auch mit dem Umsatz...

@dan030

Vielen dank erstmal! Warum sollte ich mit dem Finanzamt darüber diskutieren? Was würden sie mir empfehlen, und warum? 

@dan030

Und was tue ich , wenn ich doch einen Brief der HWK bekomme, worin um einen Meister geboten wird? Ich komme aus NRW , und ich habe das gefühl, hier wollen die für jeden "Furz" einen Meister sehen...vieleb dank!

@unfairlucker

Fachlich komplexe Software-Entwicklung kann als freier Beruf eingeordnet werden, ähnlich wie auch Architekten und viele Ingenieure unter die freien Berufe fallen. Ein "freier Beruf" ist kein Gewerbe. Entsprechend fällt auf freiberufliche Tätigkeit keine Gewerbesteuer an.

Insofern kann es schon sinnvoll sein, frühzeitig dem FA klarzumachen, dass man eben freiberuflich und nicht gewerblich tätig ist - oder zumindest Teile der Tätigkeit eben freiberuflich zu werten sind. (Das musst Du dann aber ggf. in Deiner Buchhaltung auch separat buchen in der EÜR gesondert ausweisen.)

Bei Absprachen "freiberuflich vs. gewerblich" hast Du bessere Karten, wenn Du es von der ersten Stunde an geklärt hast. Du kannst perspektivisch jahrelang Steuern sparen.

@unfairlucker

Wieso soll da die HWK kommen? Du solltest bei der Betriebsanmeldung halt nicht reinschreiben, dass Du Rechner zusammenbauen willst. Solange Du auf dem Papier nur Kistenschieberei betreibst, ist das Handel. Und handelsbezogene Gewerbe gehen Richtung IHK. (Dass man beim Handeln mit Computern diese auch schon mal in Einzelteilen einkauft und zusammengesteckt weiterverkauft, das steht auf einem anderen Blatt...)

Ansonsten, wie schon geschrieben: stell' die Software-Tätigkeiten in den Vordergrund. Siehe auch freiberuflich/gewerblich. Der Handel mit Blech ist "Beiwerk", zumindest auf dem Papier.