selbstständiger buchhalter

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"....Die Abgrenzung der Buchhalter zum Steuerberater wird im Steuerberatungsgesetz geregelt. Nach § 6 Nr. 3 und 4 dürfen Personen mit einem kaufmänischen, steuerberatenden oder wirtschaftsberatenden Abschluss und einer dreijährigen Berufserfahrung das Kontieren, die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle und laufende Lohnbuchhaltung inkl. der Lohnsteueranmeldung übernehmen. Dem Steuerberater bleibt das Erstellen der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen und vor allem der Umsatzsteuererklärung vorbehalten. Auch die Errichtung der Buchführung, der Lohnkonten und des Kontenplans ist ein Privileg der Steuerberater...." (siehe auch http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Arbeitsmarkt/Selbstaendiger-Buchhalter--Rechte-und-Pflichten.html)

Also wirst du mit der Bezeichnung Büroservice besser liegen, um jegliches Problem zu vermeiden.

Beispiele nicht geschützter Berufsbezeichnungen [Bearbeiten] Viele Berufsbezeichnungen, bei denen man dem Anschein nach auf eine nach ordnungsgemäßer Prüfung abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium schließen könnte, sind nicht geschützt. Sie können somit von jeder Person aufgrund nicht vorhandener gesetzlicher Regelung legal geführt werden und sind kein Beweis besonderer Fachkompetenzen oder gar besonderer rechtlicher Befugnisse. Werden allerdings auch ungeschützte Berufsbezeichnungen im Berufsleben (z. B. bei Bewerbungen, Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne dass man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen die §§ 3, 16 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG). Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Strafbarkeit wegen Betrugs gem. § 263 StGB in Betracht; dies gilt insbesondere für Formen des Anstellungsbetrugs. Beispiele solcher Bezeichnungen, die als staatliche Abschlüsse oder Amtsbezeichnungen missdeutet werden können, sind Lehrbeauftragter, Wissenschaftler, Forscher, Lehrer (die Amtsbezeichnung „Lehrer“ ist allerdings geschützt), Dozent, Pädagoge Jurist, Ethnologe, Biologe, Physiker, Meteorologe, Medienwissenschaftler, Journalist, Redakteur Detektiv, Privatdetektiv, Ermittler, Personenschützer Sachverständiger (siehe auch oben), Gutachter, Unternehmensberater, Vermögensberater, Versicherungsvertreter Betriebswirt, Buchhalter (sofern ohne Zusatz wie z. B. staatlich geprüfter Buchhalter oder Bilanzbuchhalter), Havariekommissarhttp://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung Also nenne es Büroservice, dann liegst du richtig. LG babs

Ich habe den Berufsabschluss "Fachkraft für Rechnungswesen und Buchhaltung" und war früher auch selbständiger Buchhalter. Aber mit der Bezeichnung Büroservice, wer mit dem Begriff Buchhalter/Buchhaltung warb, wurde von örtlichen Steuerberatern abgemahnt.

Buchhalter kann wirklich jeder machen, der sich dazu berufen fühlt und Aufträge erhält. Der Buchhalter ist nach Wikipedia keine geschützte Berufsbezeichnung und darf von jedem verwendet werden. In der Praxis nennt sich dieser Service dann in der Regel "Buchführung". Also ein Büroservice, der innerhalb der angegebenen Tätigkeiten u. a. auch "Buchführung" anbietet, ist genau richtig. Darüber hinaus kann man sich natürlich auch Buchhalter nennen. Viel Erfolg!

Ina vom Gründerlexikon http://www.gruenderlexikon.de/buchhaltung?utm_source=gutefrage&utm_medium=Antwort&utm_campaign=ID