Selbstständige zahlen Umsatzsteuer und Einkommenssteuer?

6 Antworten

moin, und zwar wollte ich wissen ob Selbstständige neben der Umsatzsteuer auch eine Einkommenssteuer zahlen,

Wenn ich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) habe, so sind diese selbstverständlich einkommensteuerpflichtig. Nicht jeder Selbständige zahlt Umsatzsteuer. Einige Umsätze sind gänzlich befreit (vgl. u.a. § 4 UStG) und bei Kleinunternehmern (§ 19 UStG) wird sie nicht erhoben.

wenn ja in welchen zeitlichen Abständen wird sie vom Konto abgebucht ?

Wenn keine Vorauszahlung festgelegt ist, wird die Einkommensteuer nach der Einkommensteuererklärung eingezogen.

Wer Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat, unterliegt auch der Gewerbesteuerpflicht.

Die Umsatzsteuer ( Mehrwertsteuer) kassiert der Unternehmer für das Finanzamt , wenn der Kunde seine Rechnung bezahlt.

Die Umsatzsteuer ist an das Finanzamt abzuführen. Der Unternehmer kann die Umsatzstuer die er auf seine Eingangsrechnungen zahlt, mit der Umsatzsteuer die er bei seinen Ausgangsrechnungen erhält, verrechnen. Die Differenz überweist er an das Finanzamt.

Die Einkommensteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen.

Je nach Umsatzhöhe sind Vorauszahlungen festgelegt die vierteljährlich an das Finanzamt auf die Einkommensteuer zu leisten sind.

Erstmals wird im März die Vorauszahlung fällig und dann in den folgenden Quartalen.

Je nach Umsatz kann auch Gewerbesteuer fällig werden. Bei dieser werden auch Vorauszahlungen festgelegt.

Gleiches gilt für die Kirchensteuer, so man einer Steuerpflicht unterliegt.

Man kann die Zahlungen mittels Lastschriftermächtigung einziehen lassen. Muss es aber nicht. Kann dann selber die fälligen Beträge fristgerecht überweisen.

Man bekommt hierüber Bescheide, wann und wieviel zu zahlen ist.

Hoffe ich konnte helfen.

Umsatzsteuer:

Die zahlen Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen. Eigentlich führen sie die Umsatzsteuer (nach Abzug der Vorsteuer) nur ab, denn die Steuer ist ja im Preis enthalten.

Einkommensteuer:

Zahlt jeder Unternehmer (freiberufler, Gewerbetreibender, Landwirt ) ebenso wir jeder Arbeitnehmer, nur das er keinen Lohnsteuerabzug hat. Vorauszahlungen muss er jeweils im März, Juni, Sept. udn Dez. jeweils 1/4 in der Höhe der erwarteten Steuerschuld abführen.

Gewerbesteuer:

Gewerbetreibende müssen Gewerbesteuerzahlen (bei Gewinnen über 24.500,-) das ist aber bei der Einkommensteuer anrechenbar.

sie werden nur vom Konto abgebucht wenn du eine Einzugsermächtigung erteilt hast. Das mußt du aber nicht, du kannst auch überweisen. Und zwar möglichst, bevor der Vollstreckungsbeamte vor der Thüre steht.

Die USt wird vom Unternehmer nur treuhänderisch verwaltet, diese muss er je nach Abgabezeitraum ans FA abführen. Alle anderen Steuern richten sich nach dem zu versteuerndem Einkommenm oder Gewinn. Steuerberater fragen!