Selbstständig, Arbeitsunfall ohne BG
Hallo!
Kurz vorweg: Ich bin Selbststänig, habe keine Angestellten, und bin daher auch nicht bei der Berufsgenossenschaft, sondern nur bei der gesetzlichen Krankenkasse gemeldet.
Vor Kurzem hatte ich einen Arbeitsunfall: Bei der Betreuung des Hundes eines Kunden lief dieser plötzlich los, da ein anderer, nicht angeleinter Hund ihn dazu gebracht hat. Dann habe ich beim Arzt auch angegeben, dass es ein Arbeitsunfall war. Dieser fragte nach der nicht vorhandenen BG-Nummer. Nun ist die Krankenkasse in Vorkasse getreten, aber möchte jetzt genauere Informationen zum Unfallhergehen erfahren (ihnen ist klar, dass es ein Arbeitsunfall war).
Ich möchte einerseits nicht, dass dies nun alles auf meinen Kunden abgewälzt wird (vor allem weil der frei laufende, fremde Hund schuld ist), andererseits auch ungerne die Kosten selbst tragen.
Besteht jetzt die Gefahr, dass die Krankenkasse die Zahlung verweigert, da es sich um einen Arbeitsunfall handelt? Wer trägt die Kosten?
2 Antworten
Hallo Martina,
du bist als Selbstständige nur gegen Arbeitsunfall versichert, wenn du einen Antrag bei der entsprechenden BG gestellt hast. Wenn du das nicht getan hast, ist es im sozialversicherungsrechtlichen Sinne auch kein Arbeitsunfall. Du musst deiner KK mitteilen, dass du dich als Selbstständige nicht bei der BG angemeldet hast. Denn Leistungen der KK sind nur bei einem Arbeitsunfall ausgeschlossen. Und der liegt - wie oben ausgeführt - nicht vor. Deshalb muss die KK leisten.
Und dein Kunde ist an dem Unfall nicht schuld. Er hat dir einen Auftrag erteilt, weil er davon ausging, dass du diese Arbeit in seinem Sinne ausführen kannst. Er hätte nur schuldhaft gehandelt, wenn er dir eine wichtige Info verschwiegen hätte, die du hättest wissen müssen, um diese vertragliche Aufgabe zu erfüllen.
Der einzige, der evtl. noch in Regress genommen werden kann, ist der Besitzer des anderen Hundes, wenn er fahrlässig den Unfall verursacht hat. Die KK setzt sich dann mit der Haftpflichtversicherung des Hundehalters auseinander. Es reicht aus, wenn du der KK dessen Namen und Anschrift nennst - falls du den Eigentümer überhaupt weißt. Ansonsten sagst du der KK, dass du den Eigentümer bzw. Halter nicht ermitteln konntest.
Vielleicht bist Du automatisch Unfallversichert , lies mal diesen Text durch http://www.dguv.de/inhalt/versicherung/verspers/unternehmer/index.jsp#