Selbstständig als Headhunter: Freiberuflich oder Gewerblich

3 Antworten

An einer Personalvermittlung ist absolut nichts freiberuflich ! Das ist ganz klar ein Gewerbe. Neben Kunst, Schriftstellerei und Medizin gilt für fast alle Freien Berufe, dass sie ein hohes Maß an Kreativität und zwingend einer Hochschulausbildung bedürfen (z.B. Architekten, Anwälte). Das trifft bei einer Personalvermittlung nicht zu.

Den Begriff des Maklers benutzt man üblicherweise nur bei der Vermittlung von Immobilien, Kapitalanlagen oder Versicherungen. Daher hat Personalvermittlung im üblichen Sinne nichts mit Maklen zu tun.

Consulting ist doch nur das englische Wort für Beratung. Worauf willst du mit deiner zweiten Frage hinaus ?

> Den Begriff des Maklers benutzt man üblicherweise nur bei der Vermittlung von Immobilien, Kapitalanlagen oder Versicherungen. Daher hat Personalvermittlung im üblichen Sinne nichts mit Maklen zu tun.>

  1. Laut Wikipedia: "Die private Personalvermittlung stellt in rechtlicher Hinsicht eine Maklertätigkeit dar und ist somit vertragsrechtlich als Maklervertrag einzuordnen..." http://de.wikipedia.org/wiki/Personalvermittlung

Die Frage ist geklärt. Du hast Recht, der Personalvermittler = Headhunter ist eine gewerbliche Tätigkeit.

Die andere Frage: Welche Risiken könne daraus entstehen? Aber das ist schon eine andere Frage :)

Als Headhunter verpflichtest du dich gegen eine vorher festgelegte Summe auf die suche nach einer bestimmten Person zu begeben und sie dem Auftraggeber zu überliefern, ob die gesuchte Person lebendig oder tot zu überliefern ist ist dabei zumeist vorher festgelegt oder dem Headhunter überlassen.

Das war nicht meine Frage.

das entscheidet das finanzamt> anrufen

Welche Kriterien sind entscheidend?

Ob etwas Gewerbe ist oder nicht, entscheidet das Gewerbeamt und nicht das Finanzamt ! Den Bußgeldbescheid bekommst du bei einem Fehler schließlich auch vom Gewerbeamt....