Selbstständig als Buchhalter/Büroservice machen, Hilfe Existenzgründung

5 Antworten

Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (auch wenn noch keine Mitarbeiter beschäftigt werden), der VBG in Hamburg. Die IHK wird sich normalerweise auch automatisch melden, spätestens, wenn man seine erste Einkommensteuererklärung inkl. der gewerblichen Tätigkeit gemacht hat. Ein Steuerberater hat mit der IHK nichts zu tun, da er ein sogenannter Freiberufler ist und daher dort nicht beitragspflichtig. Als selbständiger Buchhalter bzw. Büroservice ist man aber Kraft Gesetzes Gewerbetreibender. Und da man sowieso einen Drucker benötigt, ist die Anschaffung eines Multifunktionsgerätes inkl. Fax anzuraten.

Technische Ausstattung:

  1. ordentlicher PC/Notebook

  2. Drucker/Scannerkombination Lasertechnik.

  3. schneller Internetanschluss.

Damit hst Du eigentlich was Du brauchst. Als Software was Mandantenfähiges wie z. B. Lexware.

Weil Du ja Deinen Chef in der Steuerberatung hast, kann der Dir überall dort Rückendeckung geben,wo es nötig ist.

Eventuell bei einem Berufsverband der Buchführungshelfer eintreten.

Es gibt ein Programm, mit dem man einen Link an den Mandanten schicken kann und dieser dann selber die Umsatzsteuervoranmeldung macht bzw. die Daten weiterleitet. Somit bleibt mir nur das Belege sortieren / einbuchen...

Hallo Cony, magst Du mir verraten, welches das ist? Bei mir stellt sich das gleiche Problem. Meine Mandanten, die nicht an Steuerberater angebunden sind und ihre 3 Zahlen am Jahresende selbst in die Formulare eintragen, darf ich laut neuestem Urteil ja nicht in Sachen Umsatzsteuervoranmeldung bedienen, melden (also rein mechanisch) dürfen wir aber wieder. Somit muss ich ihnen monatlich die Auswertung der Fibu schicken, sie schreiben mir dann drauf, was ich melden soll und so tue ich. Leider ziemlich umständlich. Ein Programm dazu wäre DIE Lösung.

Ich würde hiervon die Finger lassen, da du keine Steueranmeldungen erstellen darfst. Was bleibt ist die Buchführungshilfe. Deine Kunden benötigen aber weiterhin ihren Steuerberater. Du brauchst kein Fax, sondern ein mandantenfähiges FIBU, AnBU- und Lohnprogramm.

Falsch! Lohnsteueranmeldungen dürfen von einem selbständig Tätigen erstellt werden. Die lfd. Lohnbuchhaltung ist also auch ein wichtiger Teil einer solchen Tätigkeit, man muss natürlich das entsprechende Fachwissen mitbringen und sich ständig weiterbilden.

Lustiger Weise ist ein Fax vorteilhaft. Denn gerade Krankenkassen akzeptieren Faxe, aber keine Mail-Anhänge.

Richtig dünnes Eis, man bekommt schnell Probleme mit den Steuerberatern bzw. mit der Kammer. Dadurch ist gerade die Werbung ein schweres Thema.