selbstgemachtes auf einem Markt / Basar verkaufen
Guten Tag, ich habe vor auf einem kleinen privaten aber nicht gemeinnützlichen Weihnachtsmarkt ein paar Liköre und Marmeladen zu verkaufen. Es handelt sich dabei um einen oder zwei Termine. Auf dem Markt stellen insgesamt 3 Austeller aus, die nichts mit Lebensmitteln zu tun haben. Nun ist meine Frage, welche Auflagen gibt es zu beachten? Brauche ich dafür ein Gesundheitszeugnis? Ein Gewerbe? Oder andere Dinge? Was ist mit der Steuer. Hergestellt werden die Sachen in der Großküche meines Vaters, der ein Restaurant hat. Vielleicht hat jemand ein paar Tips für mich. ich würde mich freuen
Wipe
1 Antwort
Da ein Markt bei so wenig Ausstellern kaum ein nach § 69 GewO festgesetzter Markt sein wird, brauchst du eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO). Wenn du die von deinem Gewerbeamt bekommen hast, meldet sich auch das Finanzamt bei dir mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Da kannst du auch die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in Anspruch nehmen, nach der du von deinen Kunden keine MwSt erheben und an das Finanzamt abführen musst. Am Ende des Jahres gibst du eine Einkommensteuererklärung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung aus dem Gewerbe ab. Da wird dann die EkSt festgesetzt, wenn deine Gesamteinkommen über 8.130 € liegen....
Und dann brauchst du einen Gesundheitspass für den Umgang mit Lebensmitteln... (gibt´s beim Gesundheistamt).
Da die Lebensmittel selbst gemacht sind, wird es um eine Sondergenehmigung für die Küche nicht gehen. Nur dann dürfen nach Abnahme durch das entsprechende Amt (z.B. Veterinär-Amt in Niedersachsen) Lebensmittel für den Verkauf produziert werden.
Danke sehr für Deine Antwort!
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