Selbstgemachte Ausfahrt freihalten erlaubt?
Ein Nachbar von uns hat ein Garagentor neu an seinem Haus gebaut und hat ein Schild "Ausfahrt freihalten" hingestellt. Das Problem ist der oder die macht kein Auto rein bzw. da passt kein Auto, weil es eben zu klein ist. Vor dem Tor sind eigentlich Parkplätze wobei man das jetzt freihalten muss. Ist überhaupt sowas erlaubt? Oder darf man das mit einer Erlaubnis machen?
4 Antworten
Hallo,
nun da wäre mal zu klären, ob er überhaupt entsprechende Genehmigungen hat.
Denn so ohne weiteres darf man nämlich weder eine Garage bauen,noch eine Zufahrt zu einer öffentlichen Straße neu schaffen.
Grundstücksein- und ausfahrten, die Einfluss auf öffentliche Verkehrsflächen haben wie in deinem Beispiel, müssen grundsätzlich genehmigt werden. Die darf man nie einfach so machen.
Wenn die Ausfahrt unter den § 12 (3) Nr. 3 oder 5 StVO fällt, braucht er das Schild gar nicht. Es schadet aber auch nicht...
nein, darf er nicht