Selbstbeteiligung im Praktikum. Muss ich RECHTLICH gesehen zahlen oder nicht?
Hallo alle miteinander..
ich mache ein Praktikum in einer Autowerkstatt und habe letztens die Anweisung erhalten, mit dem Firmenwagen bei einem Händler Teile für ein zu reparierendes Fahrzeug vom Kunden abzuholen. Als ich dann in den Firmenwagen stieg um dieses rückwarts zu rangieren um aus der Hofausfahrt herauszufahren, knallte ich versehentlich an die offenstehende Fahrertür eines Kundenfahrzeuges das auf dem Hof stand. Diese Türe muss nun erneuert werden, und kostet knapp um die 4000-5000€ mit lackieren etc..
Nun hat mein Praktikumsbetrieb diesen Vorfall der Betriebshaftpflichtversicherung gemeldet und diese meinten, dass eine Selbstbeteiligung von knapp 1500€ draufzuzahlen wäre. Meine Frage ist nun ob ich diese Kosten RECHTLICH gesehen zahlen MUSS, oder ob dafür der Betrieb aufkommen muss. Ich bin noch Schüler und hätte daher nicht einmal die Möglichkeit es zu bezahlen.
Ich habe mich ja nur auf Anweisung in das Fahrzeug gesetzt, hat das diesbezüglich irgendeinen Entscheidungswert?
Ich bitte darum, dass nur Leute kommentieren, die sich auch wirklich mit dieser Materie auskennen. Mir geht momentan echt mieserabel wegen dieser ganzen Sache..
Danke schonmal im Vorraus.
10 Antworten
Hallo Zermy,
auf die rechtliche Seite möchte ich nicht mehr eingehen. Diese Frage sollte beantwortet sein.
ABER… aus Versicherungstechnischer Sicht stimmt hier was nicht.
Die Sache STINKT!!!
Begründung:
Du sagtest…. „ Nun hat mein Praktikumsbetrieb diesen Vorfall der Betriebshaftpflichtversicherung gemeldet und diese meinten, dass eine Selbstbeteiligung von knapp 1500€ draufzuzahlen wäre. „
Eine normale Betriebshaftpflichtversicherung würde NICHT für den beschriebenen Schaden aufkommen, (Benzinklausel). Der Vertrag müsste schon eine spezielle Erweiterung haben. Ich rede von „ Handwerk & Handel „. Doch selbst wenn diese Erweiterung vorhanden ist, ist nicht Handel & Handwerk für die Regulierung zuständig, sondern die KFZ - Haftpflichtversicherung.
Die KFZ – Haftpflichtversicherung kennt jedoch KEINE Selbstbeteiligung.
Deshalb muss ich die Frage stellen… „ Warum will hier irgendwer Geld von dir? „
Du bist zu keiner Zahlung verpflichtet (ich geh von Fahrlässigkeit aus)
Ich habe eine Vermutung… Da dein Arbeitgeber weiss, dass sein SFR (die Prozente des Fahrzeuges) nach einem Eigenverschuldeten Schaden steigen und dies zu Höheren Versicherungsprämien führt, hat er natürlich starkes Interesse daran, den Schaden über Handel & Handwerk laufen zu lassen.
Mein Tipp: Lass dir die Schadensanzeige zeigen. Ich kann mir vorstellen, dass nicht die Wahrheit der Versicherung gemeldet wurde.
Beste Grüße :-)
Ja, ich bin mir sicher. Alleine schon aufgrund der großen Benzinklausel, kann das Risiko nicht über eine „ normale Betriebshaftpflicht“ gedeckt werden. Die Betriebshaftpflicht sollte bei einer KFZ -Werkstatt nur die Basis sein. Als Zusatz sollte auch auf die Zusatzhaftpflicht zurückgegriffen werden, da eine Werkstatt besonderen Risiken ausgesetzt ist. Als Beispiel möchte ich Tätigkeitsschäden (Es wird vergessen Öl in den Motor zu füllen) oder Obhut – Schäden nennen. Diese Risiken wären ansonsten nicht versichert. Die folgen können fatal für den Inhaber werden. Des Weiteren sollte stets Handel und Handwerk mit berücksichtigt werden. Im Optimalfall, Einschluss Haftpflicht und Kasko. Doch leider erlebe ich immer wieder, dass gerade kleine Betriebe die Kaskodeckung aufgrund der hohen Prämie nicht einschließen wollen.
Kommt der Vertrag zustande, werden meist sämtliche „ Einzelteile“ in einer Police niedergeschrieben (Bündel). Dies lässt den Eindruck erwecken, dass es sich um eine „ normale Betriebshaftpflicht“ handelt. Steigt man jedoch tiefer in die Materie ein, fällt einem auf, dass die Risiken einmal in Schaden und zum anderen in KFZ (Handel und Handwerk) geführt werden.
Gleicht man nun dieses Hintergrundwissen mit der gestellten Frage ab, kommt man zu meinem Ergebnis. In meiner Antwort habe ich eins ausgelassen.
Vorausgesetzt der Betrieb hat den Einschluss Handel und Handwerk incl. VK-Deckung, dann hätte er natürlich die Möglichkeit den Schaden seiner Versicherung zu melden. Doch leider würde dadurch die SB der Kasko ausgelöst, die der Betrieb zu tragen hätte.
Somit hat der Betrieb 2 Möglichkeiten den Schaden zu melden:
a) über die KFZ-Haftpflichtversicherung
b) über die Handel & Handwerk VK
Egal wie nun der Schaden gemeldet worden ist, der Betrieb kann nicht die SB von dem Praktikanten zurückverlangen. Denn ich sehe weder die grobe noch die mittlere Fahrlässigkeit. Hier hat der Betrieb das Risiko zu tragen.
Und ja, ich bin vertraut mit dem Thema ;-) ….
Sollte ich was übersehen haben, freue ich mich über Tipps .
Hier gibt es eine klare rechtliche Grundlage, allerdings muss dennoch jeder Fall sehr individuell gecheckt werden. Grundsätzlich gilt:
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht (bist Du auch als Praktikant), bei grober Fahrlässigkeit dagegen in voller Höhe für Schäden, die aus betrieblicher Veranlassung dem Arbeitgeber zugefügt werden. Dazwischen richtet sich die Haftung nach den genauen Umständen des Falles und kann in diesem Portal nicht gekllärt werden. Sicherlich spricht für Dich, dass Du im ausdrücklichen Auftrag gehandelt hast und Du als Schüler über kein Einkommen verfügst. Ich könnte mir vorstellen, dass Du dem Praktikiumsbetrieb etwas bezahlen musst, jedoch keinesfalls den vollen Schaden.
Sorry, aber Ihre Ausführungen stimmen mit der Rechtslage nicht überein.
Ich bin verwundert.
Hallo Bürger 41, ich bin auch nicht unfehlbar und erlaube mir nur dann bei GF zu antworten, wenn ich mir der Richtigkeit meiner Antwort sicher bin - das bin ich hier in Bezug auf die Arbeitnehmerhaftung (muss dennoch nicht richtig sein).
Wie sehen Sie die Haftung/Rechtslage - ich lasse mich gerne eines Besseren belehren?
In so einem Fall kann dir tatsächlich eine Beteiligung an den 1.500 Euro gegeben werden. Aber das hat im Zweifel das Gericht zu entscheiden.
Es kommt eben drauf an, ob es sich hierbei um eine leichte oder normale Fahrlässigkeit handelt. Bei ersterer bist du völlig außen vor. Bei letzterer gibt es eine individuelle Quote, die je nach Fall angesetzt wird.
Interessant wäre auch ein evtl. Zusatz im Arbeitsvertrag, der sowas regelt. Das müsste aber auch bei dir im Praktikumsvertrag angegeben sein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das bei dir der Fall ist, da du ja für eine zusätzliche Haftung eine Entschädigung bekommen müsstest, damit das gültig bleibt.
Es bleibt zum Schluss: Es kommt drauf an. Wenn es wirklich blöd hergeht wirst du zum Anwalt müssen.
Ich würde versuchen, dass über die Privathaftpflicht abzuwickeln. Eine Selbstbeteiligung von 1500 € ist allerdings auch sehr hoch, ich wusste nicht, dass das überhaupt geht. Grundsätzlich ist für den Schaden die KFZ-Versicherung zuständig, bei der das Auto, mit dem Du gefahren bist.
Danke für deine Antwort, allerdings läuft das ganze nicht über die Privathaftpflicht , wie ich meinen Vater richtig verstanden habe. Diese haften nämlich nicht für Kfz-Schäden.
Nix da Privathaftpflicht, das ist bei der Arbeit passiert. Das soll mal schön der Betrieb mit seiner Versicherung ausmachen.
@Quiddy - Zermy wollte eine Antwort haben von jemandem der sich "wirklich mit der Materie auskennt".
Du hast keine Ahnung, warum antwortest Du dann? Eine PHV kann niemals für einen durch ein KfZ verursachten Schaden eintreten!
Hallo,
bevor die Frage beantwortet werden kann, ist die Klärung folgender Rückfragen notwendig:
Handelt es sich um ein sog. "Schulpraktikum"? Wenn ja, bietet die Schule eine spezielle Deckung für Praktikumsschäden an (so etwas gibt´s nämlich...)?
Gibt es einen schriftlichen Praktikumsvertrag? Wenn ja, gibt es eine Regelung zu durch den Praktikanten verursachten Schäden? Wenn ja, welche?
Erhältst Du eine Vergütung für Deine Praktikum?
Wie alt bist Du?
Hast Du eine gültige Fahrerlaubnis für das gefahrene Fahrzeug?
Viele Grüße
Loroth
Es handelt sich hierbei um ein Schulpraktikum, ja. Die Versicherung der Schule deckt allerdings nur Schäden, die dem Betrieb durch den Schüler entstanden sind (Kfz-Schäden ausgeschlossen; Deswegen lag es auch in der Verantwortung des Betriebes mich fahren zu lassen)
Mir ist nichts von einem schriftlichen Praktikumsvertrag bekannt, ich vermute allerdings dass die Schule mit jedem Praktikumsbetrieb einen Vertrag am laufen hat.
Ich erhalte keine Vergütung für das Praktikum. Dies verbietet die Schule.
Ich bin 19 Jahre alt. Und ich besitze eine Fahrerlaubnis für das gefahrere Fahrzeug, allerdings ist dies irrelevant da es auf einem Privatgeläde stattfand.
Mfg
Sind Sie sicher, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung für eine Autowerkstatt das Risiko nicht beinhaltet?
Wenn Sie Zugang zu Vermittlerportalen, wie der VEMA, haben, sollten Sie sich mit der Problematik der Absicherung von Autowerkstätten vertraut machen.