Selbstauskunft als Student

3 Antworten

Bei Arbeitsstelle wäre "Student", bei Gehalt regelm. Monatseinkommen aus BaföG, Nebenjob usw. einzutragen.

Ob der VM allerdings Interesse hätte, dir Mietvertrag anzubieten, bei dem er vmtl. jeden zweiten Monat die Bürgschaft einfordern müsste, scheint mir eher zweifelhaft :-(

Diese Sicherheitsleistung ist für Enzelfälle wie Schadensbeseitigung, BK-Abrechnung oder geschuldete Renovierung bei Auszug gedacht, nicht für regelmäßige Mietforderungen :-O

G imager761

wenn du einen Bürgen hast, brauchst du dazu keine Angaben machen

Wer wird denn die Miete bezahlen, deine Eltern?

ja, das beinhaltet doch die bürgschaft oder nicht? also ich werde sicherlich irgendwann Bafög kriegen, falls ich mal nicht in der Lage sein sollte meine Miete zu zahlen kommt doch mein Bürger ins Spiel, der die Miete von seinem Gehalt zahlt. Hab ich das richtig verstanden?

@celebpoison

Nein das hast du falsch verstanden. Die Bürgschaft ist eine Absicherung, falls du mit der Miete in den Rückstand geraten solltest, dann wird dir erstmal der Mietvertrag gekündigt und die offenen Forderungen holt sicher der Vermieter vom Bürgen, falls bei dir nichts zu holen ist. Aber es muss erstmal eindeutig geklärt werden, wer die Miete zahlt, und das solltest du dem Vermieter sagen, wenn deine Eltern die zahlen sollten die auch am besten dem Vermieter das persönlich sagen. Wenn du einfach schreibst, dass du keinen Job hast, dann wirst du sicherlich eine Ablehnung bei der Mietvergabe kassieren.

@Schlumpf23

Vielen Dank!