Selbständigkeit VBG

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Hallo, die BG versichet Betriebe aufgrund gesetzlicher Grundlage. Dieser BG muss jeder Arbeitgeber beitreten, was aussagt also nur dann, wenn ich als Arbeitgeber fungiere und Arbeitnehmer habe. Bin ich alleine tätig, ist dies nicht gesetzlich notwendig, wobei aber die BG auch freiwillig Selbständige aufnimmt. Der Beitrag und die Leistungen sind nicht verkehrt, man sollte als Selbständiger die BG mit in die Überlegungen einbeziehen, weil sie etwas andere Leistungen, aber zu einem günstigen Preis, versichert als die private Unfallversicherung.