Selbständigkeit mit kleinem Kiosk-Geschäft und mir wurde Ware gestohlen-kann ich die abschreiben?

2 Antworten

Nein, das erledigt sich von selbst, weil ja die geklaute Waren in den Wareneinsatz eingeht, aber keine Verkaufserlöse gegenüber stehen.

Nehmen wir an, Dein Waren Vorrat ist 2.000,- und damit würdest Du 2.500,- Umsatz erzielen.

nun wurden Dir waren von 50,- Euro geklaut, also kannst Du nur (weil ja der Erlös 62,50 gewesen wäre) nur noch 2.437,50 an Einnahmen mit der Waren erzielen. Aber der Wareneinsatz bleibt mit 2.000,- gleich. Also sinkt der Rohgewinn von 500,- auf 437,50.

Damit ist der Ausgleich geschaffen, weil Du sowohl die Umsatzsteuer, wie auch die Ertragsteuern nur auf den geringen Betrag zahlst.

der Verlust ist doch durch den Wareneinkauf bereits erfaßt!

Eine Doppelerfaßung ist nicht möglich.