Selbständig (Verkauf von Lebensmitteln)

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du lediglich Obst, Gemüse und Südfrüchte an deinem Stand anpreist, dann ist keine Hygienebelehrung erforderlich.

In den Früchten darf halt jeder, selbst deine Kunden also rum grabschen.

Ich persönlich würde allerdings dir die Teilnahme empfehlen, damit du auch nicht nur deine Ware als ganze Früchte vermarkten kannst, sondern du musst ja versuchen dich mit deinem Konzept von anderen, insbesondere Discounter abzusetzen. Das gelingt dir zum Beispiel durch anbieten von Melonenschnitten, anstatt diese Riesendinger als ganzes und vielen anderen Snackideen. Dazu ist nach § 42 Infektionsgesetz die Erstbelehrung erforderlich.

Deine gewerbliche Tätigkeit muss du gegenüber dem Ordnungsamt anzeigen. Seitens Finanzamt bekommst du dann weitergehende Aufforderung zwecks steuerlicher Erfassung.

Ich denke mal, dass für deinen vorgesehenen Stand in der Größenordnung von lediglich 3 Meter dir keine Auflagen im Hinblick Brandschutz gemacht werden. Spreche vorsorglich darauf das Management vom EKZ an.

Ich wünsche dir für deinen Start alles gute.

Danke cecen, für den "Stern"

Auch wenn die steuerliche Problematik bei Dir ausgesprochen überschaubar ist.

Gehe zu einem Steuerberater, der Dich über die steuerliche Seite auch informieren soll. Überlege Dir einfach mal vorher, wie hoch Deine Einnahmen pro Tag sein werden und Deine Ausgaben dafür. Da könnt Ihr schon ein gutes und wichtiges Gespräch führen.

In der Regel bieten Steuerberater das kostenlos an. Buchführung und Steuererklärung werden auch nicht die Welt kosten. Was er Dir als Buchführungsgebühr vorschlägt, den Betrag solltest Du noch einmal für die Gewinnermittlung und Steuererklärung an die Seite legen.

Viel konnte ich nicht beitragen, helmutgerke hat ja schon tüchtig informiert!

Viel Spaß und Erfolg!