Selbständig machen wenn Elternteil Hartz IV bekommt.

5 Antworten

Du mußt auf jeden Fall die Gewerbeanmeldung sofort der ARGE/Jobcenter melden und dann werden sie von Dir jeden Monat eine BWA verlangen und gleich zu Anfang eine Ertragsvorausschau für die nächsten 6 Monate. Das wird ziemlich stressig für Dich. Ich kenn mich da aus, ich mache Buchhaltung und habe einen Mandanten der hat im Winter keine Aufträge und muß dann immer zum Jobcenter wegen H4.

Wenn Du irgendeine Möglichkeit hast mach den Laden auf einen anderen Namen auf, irgend jemand aus der Familie, Freundin etc. sonst wirst Du jede Menge Arbeit haben zusätzlich. Ob das Deinem Studium gut tut?

Wenn Du irgendeine Möglichkeit hast mach den Laden auf einen anderen Namen auf,

Jo und der hat nachher den Stress bei der Steuererklärung. Da soll lieber der, der alleine davon profitiert, auch den alleinigen Stress haben!

Abgesehen ändert das nichts an der Tatsache, dass das Einkommen, gemäß den gesetzlichen Regelungen, dem Vater angerechnet wird... egal auf wessen Namen das Gewerbe läuft. Und da muss man dann auch jeden Monat seine Abrechnung einreichen und warten, wie viel man im nächsten Monat noch raus bekommt und das muss er dann trotzdem ggf. mit dem Vater verrechnen, damit der Miete, Strom und Co. bezahlen kann.

@Scaver

... egal auf wessen Namen das Gewerbe läuft. Und da muss man dann auch jeden Monat seine Abrechnung einreichen und warten, wie viel man im nächsten Monat noch raus bekommt und das muss er dann trotzdem ggf. mit dem Vater verrechnen, damit der Miete, Strom und Co. bezahlen kann.

Hier spricht mal wieder ein großer Schlaumeier mit unheimlich viel Ahnung :-/

Natürlich muß Anton Kowalski Einkommen aus dem Gewerbe von Erwin Koslowski bei der ARGE angeben. Es ist immer wieder von Vorteil vor der Inbetriebnahme der Tastatur das Gehirn einzuschalten.

Grundsätzlich sind alle Veränderungen dem JobCenter anzuzeigen. Dafür unterschreibt man beim Leistungsantrag.

Wenn du Erwerbseinkommen hast, wird dies bis auf einen Freibetrag von 100 € zu 80 % auf die Leistung deines Vaters angerechnet.

Nur wenn du mehr verdienst, (als "deinen Anteil") fällst du aus der BG deines Vaters heraus.

Dann musst du deine eigenen Unterkunftskosten und Lebensunterhalt natürlich selbst bestreiten.

Muss man dann bei der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung den monatlichen Umsatz unter 100 Euro haben? Ich schätze am Anfang monatlich 80 Euro (wird wahrscheinlich später steigern).

@stoork

"Umsatz" ist ja kein Einkommen

@DerHans

Sagen wir mal ich habe im ersten Monat 120 Euro Umsatz gemacht und davon 30 Euro waren Ausgaben. Somit habe ich 90 Euro Einnahmen. Ist der Betrag frei?

@stoork

Dann lies dir doch die Anwort durch. Das hat sich in 8 Jahren nicht geändert.

Dann musst Du ausziehen und eine eigene, selbst finanzierte Wohnung suchen.

Das bedeutet, Du musst neben Deinem Studium arbeiten gehen.

Die Leistungen für deinen Vater werden nicht gekürzt. Deine Einnahmen werden nur auf deinen ALG2-Anteil angerechnet. Ca. 150 Euro sind anrechnungsfrei.

erst aber wenn du was verdienst , könnte man bei dem vater was kürzen, mach dich also selbsständig

Jo, es sollte aber klar sein, wieviel.

Frei sind die ersten 100 Euro und vom Rest (Bis 1000 Euro) werden 80% abgezogen, danach (ab 1001 €) werden 90% abgezogen.

Bei 1000 Euro blieben also gerade mal 280,00 € übrig!