Selbständig als Beamter in Hessen?
Hallo, ich bin Kommunalbeamter in Hessen und mache mit einem Kumpel als Hobby Websiten.
1) Wenn wir mir den Websiten online gehen würden, würden wir durch Werbung und Klicks Geld verdienen.
- In wie weit muss ich dies meinem Dienstherren melden?
- Gilt das dann als Nebentätigkeit oder als Nebenverdienst ? (oder ist das im Hessischen Beamtenrecht unwichtig und muss so oder so dem Dienstherren gemeldet werden.
2) Wenn wir als Webdesigner online gehen wurden, sprich mit einem eigenen Gewerbe, wäre dies ja eigentlich eine Nebentätigkeit.
- Was muss ich beachten?
- Was darf ich verdienen?
- Wie viel Zeit darf ich Wöchentlich investieren?
- Ist es ok sich als Beamterselbständig zu machen, wenn man Gefahr läuft mehr als die 30% des Jahresverdienstes zu verdienen? (nach dem Gesetz ist es dann ja nur besser zu prüfen, aber vorerst kein Versagungsgrund, oder?)
Was müsst ihr noch wissen damit ihr meine Fragen bestmöglich beantworten könnt ?
vielen Dank schon mal
Euer stormtrooper789
2 Antworten
Beamte sollten sich im Beamtenrecht auskennen und auch in der Lage sein ein Gesetz bzw. eine Verordnung zu verstehen.
Hier findest Du alles was Du benötigst -
https://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=ad354e1cdd580fba5e15900d272d40f9
Nur so viel, jede Nebentätigkeit ist anzeigepflichtig und manche auch genehmigungspflichtig.
Als Beamter musst du Nebentätigkeiten nicht nur melden, sondern sogar genehmigen lassen.
Die Genehmigung darf dir aber nicht willkürlich versagt werden.
Als Beamter musst du Nebentätigkeiten nicht nur melden, sondern sogar genehmigen lassen.
Dies ist falsch - dies wird per Gesetz geregelt und manche Nebentätigkeiten sind nur anzeigepflichtig.
Die Genehmigung darf dir aber nicht willkürlich versagt werden.
Auch dies regelt ein Gesetz!