Sollte ich selber exmatrikulieren oder lieber exmatrikulieren lassen?

3 Antworten

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Für die Verwaltung der Uni ist es egal, ob du deine Exmatrikulation beantragst oder automatisch exmatrikuliert wirst, weil du dich nicht zurückgemeldet hast. Die Exmatrikulationsbescheinigung erhältst du in beiden Fällen automatisch nach der Exmatrikulation (beim automatischen Vorgang meist per Post).

Es bleiben auch keine Beiträge offen, weil du ohne Rückmeldung automatisch exmatrikuliert wirst und damit keine Forderung über z.B. den Semesterbeitrag mehr offen ist (außer deine Uni hätte einen sehr kreativen Kanzler, der eine Exmatrikulationsgebühr eingeführt hätte...). Dafür wird dein Studienplatz frei und im nächsten Bewerbungsverfahren direkt wieder vergeben.

Ob der selbst gestellte Exmatrikulationsantrag für dich persönlich sinnvoller ist oder nicht, musst du selbst entscheiden. Statt Bücher in der Uni-Bibliothek mit dem Studentenausweis auszuleihen, kann man das auch mit einem Gastbenutzerausweis tun. Das Semesterticket würde natürlich sofort mit der Exmatrikulation ungültig werden.

Für das BAföG-Amt ist die Frage nach selbst beantragter und automatischer Exmatrikulation am wichtigsten. Wenn du dein Studium jetzt abbrechen, aber erst zum nächsten Sommersemester dein neues Studium beginnen willst und dich evtl. auch gar nicht mehr für Prüfungen angemeldet hast (wenn du also rechtlich gesehen dein Studium "tatsächlich abgebrochen" hast, was beim BAföG nicht identisch ist mit dem formalen Vorgang), dann musst du dem BAföG-Amt deinen Abbruch umgehend mitteilen. In diesem Fall solltest du dich auch gleich exmatrikulieren, weil mit deinem tatsächlichen Abbruch dein BAföG-Anspruch wegfällt. Falls du übergangsweise auf Arbeitslosengeld II angewiesen wärst, würdest du das erst nach deiner Exmatrikulation bekommen.

Beziehst du dagegen kein BAföG, sondern lebst von eigenem Einkommen, kannst du frei entscheiden, ob du sofort raus willst aus deinem Studiengang oder ob du pro forma noch eingeschrieben bleiben willst.

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort, die ich auszeichnen werde ;). Ich verdiene mein eigenes Einkommen und habe noch nie Bafög fürs Studium erhalten. Ich stelle mir nur die Frage, ob die Krankenkasse bei der Zwangsexmatrikulation evt. Ärger macht und behauptet ich hätte das Studium nie wirklich ernst genommen. Ich würde nicht nur zwangsexmatrikuliert werden, weil ich keinen Semesterbeitrag mehr zahlen würde, sondern auch, weil ich im ersten Semester eine Prüfung nicht bestanden habe und bis heute nicht nachgeholt habe, sodass dies zur Exmatrikulation führen wird.

@MasterDomi

Die Krankenkasse interessiert es nicht, ob du dein Studium jemals ernst genommen hast oder nicht. Für die Höhe des Beitragssatzes ist der Versichertenstatus ausschlaggebend. Wenn du rechtlich gesehen hauptberuflich als Student giltst und als Student krankenversichert wirst, wird dir nach deiner Exmatrikulation kein Mitarbeiter der Krankenkasse aufs Dach steigen. Das würde nur passieren, wenn du nachweislich falsche Angaben gemacht hättest (z.B. bei 25 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche, also Studium nur noch "nebenbei", obwohl offiziell umgekehrt) oder die Beendigung deines Studium nicht mitteilen würdest.

Gehe zum Studentensekretariat und exmatrikuliere dich selbst zum Ende des Sommersemesters. Die Vorteile? Du bist direkt zum Ende des SS 13 exmatrikuliert und kannst ab WS 13 ein neues Studium anfangen, die Zwangsexmatrikulation kann unter Umständen auch eventuell erst am Anfang des WS 13 erfolgen, aber du benötigst bereits früher die Bestätigung, dass du bereits exmatrikuliert wurdest! Sonst kannst du dich nicht in einem neuen Fach einschreiben. Mehr zum Thema: http://exmatrikulation.net/

Und für die Krankenkasse ist es eigentlich egal. Wenn das dein erster Wechsel ist, dann spielt das keine große Rolle. Solltest den Wechsel aber auch immer begründen können, falls jemand nachfragen sollte.

Dann solltest du dich selbst exmatrikulieren, welchen Sinn sollte es haben sich Zwangsexmatrikulieren zu lassen? Du meinst damit sicher, dass du einfach den Semesterbeitrag etc nicht. zahlen willst, damit du exmatrikuliert wirst, das würde ich nicht tun, das könnte Probleme geben beim neuen Studium, da du für das neue Studium eine Exmatrikulationsbescheinigung brauchst, und das könnte sich durch so ein Vorgehen verzögern, des weiteren könnte es auch sonst durch fehlende Beiträge und durch so eine Zwangsexmatrikulation Probleme bei der Einschreibung zum neuen Studium geben.