Seitlich hinten reingfefahren, weil mir Vorfahrt genommen wurde
Hallo,
vielleicht ist es jemanden ähnlich passiert. Ich bin auf alle Fälle gespannt, wie ihr das seht.
Ich fahre auf der Hauptstraße, Ampel aus, Hauptstraßenschild. Nähere mich einer Kreuzung nicht mit überhöhter Geschwindigkeit. Plötzlich will ein anderes Auto hier meine Fahrbahn kreuzen. Ich sehe noch, wie es von links rauskommt, gehe voll in die Eisen und erwische das Auto aber noch hinten. Dieses Auto hatte ein Vorfahrt-gewähren-Schild und stand an einer Stelle, wo die Hauptstraße für ihn schwer einsehbar ist. Es hätte beinahe anhalten, mindestens jedoch die Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit vermindern müssen, damit es die Hauptstraße gut einsehen kann. Dies geht dann auch, wenn man nur langsam fährt bzw. anhält. Also hinten rein gefahren. Sprich: es war ein Kleinwagen, seitlich hinten, kurz hinter der Stelle, wo eine Person hinten gesessen hätte. Der andere Wagen dreht sich und steht mir dann ein paar Meter entfernt gegenüber. Der Fahrer war total geschockt, ich habe dann alles in die Wege geleitet. Polizei und ADAC gerufen. Die Polizei, mein Freund und Helfer, stellte hier fest, dass ich die erforderliche Sorgfalt im Straßenverkehr missachtet hätte und wollte mir gleich ein Bußgeld (oder Verwarnungsgeld?) von 35 EUR aufdrücken. Das habe ich natürlich nicht angenommen.
Was sagt ihr zur Rechtslage? Hattet ihr auch shcon solche Unfällle?
Viele Grüße.
3 Antworten
ich hätte auch nicht gezahlt ,völlig korrekt wenn es an eine hauptstrasse heran fährt muß die geschwindigkeit immer verringert werden ,eindeutige schuld bei dem anderen ,mich würde nicht interessieren ,was du gemacht hast ,du warst auf der hauptstreasse in dem moment der vorfahrts berechtigte .ich würde in dem fall den verkehrsrechtsschutz einschalten und selbst nichts mehr aussagen ,nur noch anwaltlich ,hier wird schnell alles zerpflückt
Falls es jemanden interessieren sollte ;). Es hat sich genauso ereignet. Ich habe einen Anwalt konsultiert. Zum Glück zahle ich seit Jahren in eine Rechtschutz ein. Es hat zwar ewig gedauert, aber die gegnerische Versicherung hat dann meinen Schaden komplett beglichen. Ich warte nur noch auf MwSt und Nutzungsausfallentschädigung. Das Bußgeld wurde auch fallen gelassen. Anscheinend war es für meine Anwältin und die Versicherung auch eindeutig, da ich die Vorfahrt hatte und die Unfallgegnerin zur Not, wenn es eine große, schlecht einsehbare Kreuzung ist, hätte auf der Hälfte ihres Weges hätte stehen bleiben und noch mal schauen müssen. Falls jemand einmal den gleichen Unfall hat und auch von der Polizei gesagt bekommt, er sei schuld, dann nicht den Kopf hängen lassen :).
Wenn du in "hinten" erwischt hast und nicht an der Seite, so wird man sagen, bist du ihn draufgefahren, weil du denn Abstand nicht eingehalten hast. Da du hin von "hinten" und nicht von der Seite erwischt hast beweißt, dass du weit genug entfernt warst, als der andere abbog, ohnedem, dass es hätte zu einem Unfall kommen dürfen. Du gibst ja selbst zu, dass du "voll aufs Gas" bist, als Du sahst, dass der andere abbiegen will.
Was anderes wäre es gewesen, wenn du ihn von der Seite erwischt hättest. Denn da ist es eindeutig, dass er Dir die Vorfahrt genommen hat.
Schon allein der Umsatand, dass die Polizei DIR die Buße auferlegt hat und nicht dem Anderen, zeigt WER Schuld am Unfall hat.
Achso, na dann würde ich Dir dringend raten, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Ich befürchte, dass es nicht so einfach sein wird, in diesem Fall die Schuldfrage zu klären. Hast Du einen Verkehrsrechtsschutz?
Wenn die Ampel nicht in Betrieb ist, müssen alle Verkehrsteilnehmer sorgsamt im Straßenverkehr sein. Das heißt, daß auch Du, obwohl Du auf der Hauptstraße warst, damit rechnen musst, daß jemand noch in die Kreuzung einfährt. Du wirst auf alle Fälle eine Teilschuld bekommen. Und da Du den Unfall ja erstmal verursacht hast, sprich, dem anderen reingefahren bist, wirst Du auch mit den 35 € Bußgeld bestraft.
Nur noch mal zum Verständnis, ich bin in die Seite reingefahren, aber hinterer Teil der Seite. Und nur weil die Polizei da was festgestellt hat, heißt es nicht, dass dies stimmt. Die Polizei stellt keine Schuldfrage fest, sondern nur was wer im Verkehr gemacht hat. Was die Polizei dem anderen auferlegt hat, weiß ich leider nicht. Wir wurden komplett getrennt voneinander befragt.