Seitensprungkind Erbe verhindern

10 Antworten

Wenn Du die Frau als alleinige Besitzerin eintragen lässt, dann hast Du wegen des Hauses gar nichts mehr zu melden; z.B. nach einer Scheidung. Wenn Du einen Seitensprung gemacht hast, dann musst Du auch dazu stehen - und das Kind sollte auch erben.

Leibliche Kinder, auch die unehelichen, sind gesetzliche Erben. Du könntest das Kind per Testament auf den Plfichtteil setzen, denn der wird in Geld geleistet. DEine Haushälfte auf Deine Frau zu überschreiben, wäre eine andere Möglichkeit.

Du kannst ein Testament machen, in dem Du das Haus Deiner Frau vererbst. Dann kann es allerdings passieren, daß sie den Anteil auszahlen muß. Einen Pflichtteil kann man nicht einfach so wegen "keine Lust" streichen, da muß sich das Kind schon grober Vergehen schuldig gemacht haben.

Und natürlich kannst Du Deine Frau auch jetzt schon als alleinige Eigentümerin eintragen lassen. Dann solltest Du aber nur hoffen, daß sie nicht nachtragend ist und Dir den Seitensprung irgendwann heimzahlt und Dich vor die Tür setzt. Oder Du fragst einfach einen Anwalt, der wird Euch bestimmt beraten!

Aber - ganz ehrlich - wie kann man sein eigenes Kind enterben wollen (wenn nichts vorgefallen ist)? Versteh ich nicht! kopfschüttel

"Ihr das Haus schon zu Lebzeiten voll überschreiben, so das nur noch sie Eigentümer ist " - funktioniert, aber ich glaub dann musst du noch mind. 10 jahre leben, sonst wird das für ungültig erklärt - auf jeden fall im testament festlegen: alles der Ehefrau hinterlassen, dann hat dein leibliches kind "nur" anspruch auf den pflichtteil und den muss dann deine frau auszahlen

Deine Gedanken gehen mit meiner Einstellung nicht konform.

Schenken Nießbrauch unbedingt auf 1. Rangstelle und beten, dass du noch 10 Jahre am Leben bleibst.

Freibetrag bei Schenkung an die Ehefrau ist 500 000,-- Euro.