Seite mit vielen Pädophilen (Inhalten) gefunden. Melden?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist ein zweischneidiges Schwert. Ähnlich wie die alte Frage: "Ich hab Drogen gefunden. Soll ich sie bei der Polizei abgeben?".

Dadurch setzt Du Dich aber in Besitz der Droge. Und bei Übergabe an die Polizei gibst Du die Straftat dann vor der Ermittlungsbehörde zu.

Die richtige Lösung wäre: die Droge liegen lassen und bloss nicht anfassen.

Um es zu übertragen: wenn Du diese Seite meldest, sagst Du dabei nur aus, dass Du auf ihr unterwegs gewesen bist. Womit die Internetverbindung diese Daten auf Deinen Rechner transferiert hat.

Und dann könnte gelten, was das StGB so ähnlich wie hier formuliert (musste wegen GFs ach so intelligenter Zensur den Text des Gesetzes kupieren):

(1) Wer p.graphische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderp.graphische Schriften), 1. verbreitet, 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder 3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html

Zu welchem Zweck Du die Daten nun bezogen hast, könntest Du erläutern. Aber um festzustellen, ob Deine Angabe stimmt, müsste erstmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Und schon wärest Du Verdächtiger des Delikts Kinderp.graphie.

Im Zuge der Ermittlungen müsste dann ggf. geklärt werden, ob Du diese Inhalt wirklich nicht mehr auf Deinem Rechner hast und auch an niemanden weiter gegegeben hast (Ziffern 1 und 2, siehe oben).

Die Seite hingegen würde weiter senden wie sie sendet, da sie ausserhalb der deutschen Behörden liegt.

Ich bin kein Jurist und erteile hier keine Rechtsberatung. Ich sage ausdrücklich, dass ich keine Ahnung habe.

Aber ich denke: so mancher Anwalt würde Dir raten: bloss nicht mit der Sch. an die Öffentlichkeit gehen. Es sei denn, Du willst im Kampf gegen Kinderp.graphie ein zu Unrecht verfolgter Märtyrer werden.

Ob es uns gefällt oder nicht: der Gesetzgeber hat nicht gewollt, dass Kinderp.graphie von Jedermann gesucht und angezeigt wird.

Ich bin kein Jurist und erteile hier keine Rechtsberatung. Ich sage ausdrücklich, dass ich keine Ahnung habe.

Ja... Dann fangen wir doch mal damit an, was Kinderp.ornographie ist. Eine Definition davon findest du im Gesetz. Fotos von Kindern in Unterwäsche gehören zunächst nicht dazu.

@jurafragen

Ja und? Dann bräuchte er auch gar nichts "melden" (anzeigen), weil gar nix ist.

@derdorfbengel

wie schon erwähnt das sind ja nicht nur Unterwäsche Bilder sondern auch die Kommentare und viele Alben sind da auch Passwort gesperrt darin kann man nur erahnen was sich darin befindet.

Bei der Polizei melden.

Schau bitte erstmal meinen Beitrag an.

@Misrach

Es ergibt keinerlei Sinn, diese (hinlänglich bekannte) Seite zu "melden".

Strafbar ist, als Erwachsener Sex mit Kinder zu haben. Strafbar ist auch, pornographische Bilder von Kindern zu besitzen. Bilder von Menschen in Unterwäsche oder Badebekleidung sind keine Pornographie.

Wenn es sich um sexualisierte Posen handelt, dann ist dies in Deutschland sehr wohl eine Straftat und wird als Kinderpornographie gewertet. Daher die Seite besser melden. Kann ja nicht schaden wenn die deutschen Behörden da mal mitlesen.

Wenn es sich um sexualisierte Posen handelt, dann ist dies in Deutschland sehr wohl eine Straftat und wird als Kinderpornographie gewertet.

Blödsinn! Entsprechend kannst Du da auch kein passendes Strafgesetz finden.

Solche Bilder sind weder KiPo, noch handelt es sich bei der Verbreitung um eine Straftat.

Schlimmstenfalls sind solche Webangebote unzulässig gemäß JMStV § 4 Abs. 1 Nr. 9, bzw. solche Bilder werden als "jugendgefährdend" eingestuft (dürfen also Erwachsenen, nicht aber Kindern zugänglich gemacht werden - also das genaue Gegenteil von KiPo).

Da aber der JMStV im Ausland nicht gilt ...

"Pädophilie" ist nicht verboten bzw. es ist nicht strafbar, pädophil zu sein.

Strafbar ist, als Erwachsener Sex mit Kinder zu haben. Strafbar ist auch, pornographische Bilder von Kindern zu besitzen.

Bilder von Menschen in Unterwäsche oder Badebekleidung sind keine Pornographie.

Da also rein gar nichts unrechtliches auf dieser Website stattfindet, bringt ein Melden auch nichts. Was legal ist, kann man schließlich nicht verbieten ...

Bei der Polizei melden kannst du solche Seiten immer - auch wenn du nicht sicher bist (sein kannst), ob es tatsächlich "verboten" ist, oder nicht. Entweder bei einer Dienststelle in deiner Nähe oder (je nach Bundesland) auch im Netz bei der "Onlinewache". Nur den Link - keine "eigenen Beweise" in Form von Bildern oder Inhalten runter laden, ausdrucken (...) !!!

In den Landeskriminalämtern der Bundesländer bzw. beim Bundeskriminalamt gibt es dafür eigens Dezernate und Sachgebiete, die darauf spezialisiert sind, solche Meldungen zunächst zu prüfen und dann ggf. über die SIRENE in die zuständigen Länder weiter zu steuern. Allerdings muss einem bewusst sein, dass insbesondere nicht-deutsche bzw. nicht-europäische Seiten schwerer zu fassen sind und manche Länder durchaus schnell und rigoros "abschalten", andere dafür eher nichts tun.