Seit kurzem gibt es hier ein weißes rechteckiges Schild nur mit einem Fahrrad drauf. Welche Bedeutung hat dieses?

2 Antworten

Du meinst das? Das ist Zeichen 1010-52.

Das ist noch ziemlich neu, es gibt (endlich!) wieder einen offiziellen Verkehrszeichenkatalog.

Wenn es alleine am „Gehweg“rand steht kann es für mich nur eine Klarstellung sein, dass das eben kein Gehweg, sondern ein nicht benutzungspflichtiger Radweg ist. Das wäre er dann aber auch ohne Zusatzschild, weil Zusatzschilder alleine fast immer nichts anordnen können.

Was das unter einem Gehwegschild (Zeichen 239) bedeuten soll ist mir aber auch nicht klar. Zusatzzeichen schränken das Verkehrszeichen ein oder konkretisieren es. Ein Gehweg nur für Radfahrer? ;) Macht irgendwie alles keinen Sinn.

1010-52 - (Verkehr, Verkehrsrecht)

Mich würd interessieren wo „hier“ in diesem Falle ist. :)

Ich kann mittlerweile dann doch eine Bedeutung in Zeichen 239 mit Zusatzzeichen 1010-52 hineininterpretieren. Zeichen 1010-52 heißt nämlich „Radverkehr“. Also ein Gehweg mit Radverkehr. Ein Hinweis an die Fußgänger, dass auf diesem Gehweg (in Gegenrichtung) Radverkehr zugelassen ist. So würde das Sinn machen.

Aber Straßenverkehrsbehörden denken nicht immer nach über die Schilder die sie aufstellen. Vielleicht meinten die doch was anderes.

@Olokun

Danke für die Antworten. Unter vzkat.de habe ich dsa Zeichen 1010-52 gefunden, dass ist das was ich meine. Wo ist in diesem Fall Landkreis Leer.

Das merkwürdige ist, dass diese Schilder innerorts stehen, und es eindeutig ein Gehweg ist, da dort auch Häuser stehen und es für Fußgänger keine andere Möglichkeit gibt.

Einen Gehweg gibt es an der Straße nur auf einer Seite. In Fahrtrichtung stehen die Schilder 239 + 1010-52 in entgegengesetzer Richtung für den gleichen Gehweg nur das Schild 1010-52.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass dort vorher das Schild "Fahrrad frei" hing.

@madkai

das Schild “Fahrrad frei"

Das muss da auch stehen, wenn das in Fahrtrichtung links ist und Radfahrer dort fahren dürfen sollen.

§2 (4) Satz 4 StVO:

Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.

Das Schild 1010-52 käme also nur in Frage, um einen rechtsseitigen Radweg zu kennzeichnen.

PS: Hast Du Fotos?

Das Schild hat keine Bedeutung für den Straßenverkehr. Es hängt dort lediglich zur Zierde.