Seit Januar arbeite ich als Monteur in Niedersachsen, Firmensitz ist in NRW. Hatte Urlaub in der Woche mit Fronleichnam u. man hat mir 5 Urlt.abgeh. Ist das OK?

2 Antworten

Tut mir leid, der AG hat korrekt gehandelt.

Es ist schon richtig dass auf die Auslösung des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Feiertagen i.d.R. der Betriebssitz ausschlaggebend ist. Es gibt aber, wie so oft, Ausnahmen von der Regel.

Wenn der Betriebssitz in einem Bundesland mit Feiertag ist und ein AN in einem Bundesland ohne Feiertag längere Zeit arbeitet (z.B.  Montagebereich), greift das Entgeltfortzahlungsgesetz in diesem Fall nicht. Bei Dir ist der Firmensitz nicht der regelmäßige Arbeitsort und Du bist schon mehrere Monate in dem anderen Bundesland.

Anders wäre es wenn der AN im Normalfall am Betriebssitz arbeitet und z.B. als Außendienstler an einem Feiertag in ein anderes Bundesland soll. Da ist er nicht zur Arbeit verpflichtet oder er bekommt, wenn er arbeitet und falls vereinbart, die entsprechenden Zuschläge/Ausgleichstag.

Nein ! Es zählt der jeweilige Arbeitsort.