seit einem halben Jahr arbeitslos - schäme mich :(?

10 Antworten

Ich rate dir mal initiativ Bewerbungen zu schreiben! Da heißt alle Firmen in der Umgebung anschreiben auch wenn da gerade keine Stelle ausgeschrieben ist! Hab ich auch so gemacht! Kommt super positiv rüber, aber bitte ordentlich und schriftlich! Es kann immer sein das zufällig jemand kündigt und dann hätten die sofort deine Bewerbung! Bleib locker und positiv! Du packst das!

Du hast ja sehr liebevolle und Mut machende Antworten erhalten - und das ist auch richtig so. Denn bei der heutigen Arbeitsmarktlage braucht man sich wirklich nicht zu schämen, wenn man sich um Arbeit bemüht, und das klappt nicht so schnell.

Der Tipp, Fortbildungen z.B. bei der Volkshochschule zu machen, ist goldrichtig.

Hast Du auch schon an ein Ehrenamt gedacht? Eines, das sich mit Deinen Interessen deckt? - Sowas macht sich auch gut in den Bewerbungen.

Lass Deine Bewerbungsunterlagen mal überprüfen. Schau mal, ob es eine Arbeitsloseninitiative in Deiner Nähe gibt. - Dort kannst Du auch fragen, ob die Unternehmungen anbieten oder wissen, wo Du mit anderen etwas unternehmen kannst.

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Vorsorglich hier meine Hinweise, die ich Arbeitslosen und anderen mit Grundsicherung gebe - Du wirst leicht erkennen, was für Dich zutreffend ist:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Wohnst Du in Hamburg, wende Dich an die Beratungsstelle
Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73).
Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren, und die schauen sich sicher auch gern Deine Bewerbungsunterlagen an (die dürfen nur Hamburger / Umgebung beraten).

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen. - Einzig nicht mehr aktuell in der Info: Darin wird erklärt, dass Beistände sich nicht ausweisen müssen (liest Du ja dann dort). - Für mich völlig unverständlich, der Richter kannte wohl nicht die Info des ehemaligen Präsidenten des Bundessozialgerichts Dr. Matthias von Wulffen - kopfschüttel. Dieses Urteil wird hoffentlich gekippt. - Das JuraForum erklärt im Artikel vom 9.11.2015:

Hartz IV-Empfänger haben Recht auf Beistand beim Jobcenter

     „Diese Entscheidung des Sozialgerichtes Stuttgart ist noch nicht
     rechtmäßig, so dass die rechtliche Situation noch nicht abschließend
     geklärt ist. Aufgrund dessen sollte der Beistand eines Hartz IV
     Empfängers besser seinen Personalausweis mitbringen, um sich
     notfalls ausweisen zu können. Wichtig ist, dass Hartz IV Bezieher
     ihren Beistand unangemeldet mitbringen dürfen. Er braucht auch nicht
     über eine juristische Vorbildung zur Verfügung. Hartz IV Empfängern
     sollten von dieser Befugnis am besten Gebrauch zu machen. Dies gilt
     gerade auch dann, wenn er Schikanen seitens des Jobcenters
     befürchtet.“
Quelle: (3x w) juraforum.de/ratgeber/sozialrecht/hartz-iv-empfaenger-haben-recht-auf-beistand-beim-jobcenter

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Ein halbes Jahr ist noch nicht lange aber sehr deprimierend wenn mal will und nicht darf.
Ist denn das gesundheitliche Problem beseitigt oder bestehen weiter Einschränkungen in deinem Beruf so,dass du gezwungen bist umzusatteln?

Du kannst dich nur weiter bemühen auch wenn mit jeder Absage die ganze Sache immer auswegloser erscheint.
Lass dich nicht klein kriegen.Ich wünsche dir viel Erfolg bei der weiteren Suche.

machen sie bei der volkshochschule buchhaltungskurse , kommt gut an und zeigt ihnen auch wo ihnen ev etwas knowhow fehlt .

Du brauchst dich nicht zu schämen, du bist doch nicht Schuld an deiner Arbeitslosigkeit. Mach weitermit Bewerbungen! Vielleicht gibt es in deinem Bereich auch Weiterbildungen, die dir helfen.