Sehr geringe Wertminderung nach Autounfall?
Hallo Community, mich hat vor paar Tagen einer vorne gestriffen dabei haben lediglich die Plastikteile was abbekommen und nur sehr geringe Verformungen an der Karosserie die sofort wieder behoben wurden, allerdings habe ich auch ne leichte Schramme am kotflügel und an der Motorhaube diese werden behoben und neu lackiert. Da fängt der Spaß auch an es entstand ein Schaden von 6000€ und eine Wertminderung von 100€ . Ich weiß bereits jetzt das ich den Wagen allein wegen der nachlackierung für 2-3000€ weniger verkaufen kann und auch noch als reparierter Unfallwagen steht obwohl zu 99% Kunststoff teile kaputt gegangen sind. Die 100€ Wertminderung sind lächerlich wer will schon ein reparierten unfallwagen Auch wenns nicht so schlimm ist und alle Fotos gespeichert wurden was war. Repariertes Unfallfahrzeug ist das eine und eine nachlackierung das andere, die hätten mir die teile komplett ersetzen sollen was soll der Mist. Am Ende bin ich der Jenige der sein Wagen für 2-3000€ weniger hergeben muss und das sind bei 9000€ Wagenwert eine Menge. Hattet ihr schon änliche Erfahrungen? Habt ihr es dennoch gut verkauft bekommen oder eine höhere Wertminderung verlangt ?
5 Antworten
Ich hatte das gleiche mit meinem Motorrad und da war das glück, dass ein 16 jähriger das gekauft hab. Ich hab dem dann gesagt, dass es ja nur lackschäden waren und alles durchgecheckt wurde und alle teile ersetzt worden sind und dann hat er mir den normalen gebraucht preis gezahlt
Mir als Käufer ist es doch völlig egal ob es ein Reparierter Unfallschaden ist oder nicht solange es absolut fachlich repariert wurde kann ich auch ne ausgerissene Hinterachse ignorieren (hehe ist dafür ja ne neure drinn)
Solange man mir alle Rechnungen und (und jeh nach schaden die relevanten) Messprotokolle vorlegen kann...
Wenn eine solche Bagatelle fachmännisch repariert wird, gibt das eigentlich gar keine Wertminderung.
Wie gesagt "Bagatelle". Davon kannst du ja die Rechnung aufbewahren.
Auch bei Bagetellschäden steht dir eine höhere Wertminderung zu. Allein wirst du das von der gegnerischen Versicherung nicht einfordern können. D.h. du brauchst dann entweder einen Kfz-Sachverständigen oder einen Verkehrsanwalt. Im Gewinnfall gehen alle Kosten auf die gegnerische Versicherung.
Auf http://minderwert.de kann man einen Mindenwert überschlagsmäßig berechnen.
Hilfreich könnte auch http://minderwert.de/urteile sein; dort mal auf "Bagatell" filtern.
gestriffen
GESTREIFT!
Als reparierter Unfallschaden muss ich es trotzdem angeben und was kaufen Sie lieber, ein unfallfreien oder ein RU ?