Security auf Privat Party Rechtliches?
Hallo Community ich habe ein Anliegen und würde mich über seriöse Antworten freuen. Bitte keine Vermutungen oder Halbwissen weil dafür steht bei der Situation zu viel auf dem Spiel. Die Situation ist die Person A und Person B kennen sich und sind befreundet. Person A möchte Silvester eine Hausparty in seinem Haus schmeißen da es im neuen Jahr sowieso abgerissen wird er hat ca 130 leute eingeladen und Tickets verkauft. Jetzt fragt Person A Person B ob sie und ein weiterer Bekannter Person C die Sicherheit auf der Party übernehmen könnten beide Personen machen Kampfsport haben aber keine Erfahrungen im Sicherheitsbereich.
Jetzt die eigentliche Frage also welche Rechte haben die beiden wenn es Ärger auf der Party gibt und die beiden eingreifen würden wenn es nicht anders geht? Gibt es eine Möglichkeit das Hausrecht zu übertragen ?
Wie sieht es mit Pfefferspray aus ? Dürfen sie es einsetzten wenn der Andere zuerst schlägt??
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
MfG Jördes
2 Antworten
Grundsätzlich geht das. Am besten wäre ein Paar Leute nehmen, die schon in der Branche gearbeitet haben. Kampfsport ist ja was feines, aber sie müssen auch zuhören können, deeskalierend reden und handeln und nicht sofort auf 180° drehen, wenn jemand sie beleidigt. Du willst ja nicht, dass dein Haus von ein Paar Kampfsportler zerlegt wird, nur weil jemand unhöflich zu Security war?
Jetzt zu Hausrecht.
Ja, du kannst anderen Personen dein Hausrecht durchsetzten lassen. Praktisch bekommen sie gleiche Rechte wie du, weil sie dich vertreten. Lass die ganze Spray/Gas lieber draußen, in engen Räumen unterscheidet der Reizgas nicht zwischen Feind und Freund. Und solche Sachen sind oft verboten, bzw benötigen Waffenschein.
Bei Angriff darf die Sicherheitsdienst sich wehren, aber mit mildesten Mitteln(also nicht übertreiben). Wenn man einen besoffenen einfach wegschubsen kann und der fällt, dann muss man ihn nicht sofort einen Klappstuhl über Kopf ziehen :)
Sicherheitsdienst verfügt auch, wie alle andere, über Jedermannsrechte (wie Notwehr oder Vorläufige Festnahme).
http://lexikon-der-sicherheit.de/glossary/jedermannsrechte/
Also, viel Spaß und übertreibe nicht.
Jedermannsrechte googeln, du auch.
Schlaumeier
Der Punkt ist folgender
Der 127 greift ab dem Moment nicht wo die Personen bekannt sind
Da dies eine privatparty ist in der die Gäste alle bekannt sind wird eine vorläufige Festnahme nach 127 StPO unmöglich
Wo hingegen der 229 BGB aufgrund der besitzdienerschaft greift
Viel Spaß mit deinem 127
kannst du zu 100% garantieren, dass die "Security" dort allen kennt? Und dass es keine Fremde reinkommen wollen? ich habe Tipp gegeben. Der Fragesteller soll das auch selbst googeln können und für sich entscheiden, was und wie er alles macht.
Und ich habe lediglich eine Möglichkeit zur vorläufigen Festnahme gegeben in der es keine Rolle spielt ob die Person bekannt ist oder nicht
Da es im BGB um die Schmerzensgeld und Schadensersatz- Ansprüche geht
Nein garantieren kann ich das natürlich nicht aber im Normalfall ist auf einer privatparty mit so vielen personen eine Gästeliste vorhanden und das deutet auf ein bekannt sein der meisten Gäste hin
Gut ist zumindest das wir hier eine Diskussion Führen die der Fragesteller wahrscheinlich nicht versteht und uns für die absoluten Nerds hält
In sofern schönen Rest Donnerstag
Ist die Party angemeldet und genehmigt?
sind die Freunde angestellt oder nur als Freunde da?
als sicherheitsdienst ist man angehalten Streit zu schlichten und niemanden zu verletzen. Sie können die Person festhalten und die Polizei rufen. Mehr Befugnis haben sie nicht
Also die Party ist nicht angemeldet deshalb Privat um das Thema Schwarzarbeit zu umgehen ist das natürlich ein Freundschaftsdienst und beide Personen bekommen kein Geld
Wie gesagt.. sie haben nur die Befugnis zu schlichten. Ansonsten müssen sie die Polizei holen
Okey ist mir schon bewusst aber wie sieht es aus wenn sie angegriffen werden war dann Pfefferspray eingesetzt werden?
das ist dann wie im echten Leben... wie weit es Notwehr war oder nicht, wird der Richter entscheiden
Ein Sicherheitsdienst hat weit aus mehr Befugnisse als nur zu schlichten
Gerade auf privatem Gelände mit übertragenem Hausrecht
Sie sollten sich rechtlich gut auskennen das ist das A und O
Vorläufige Festnahme ist einer der schlechtesten Empfehlungen die man machen kann
Der Sicherheitsdienst handelt nach den jedwrmannsrechten deshalb solltest du beim BGB bleiben und nicht in die StPO abrutschen
Zu empfehlen sind die Paragraphen
855bgb in Verbindung mit dem 229 BGB
Da hast du mehr handlungsspielraum und musst nicht auf Kleinigkeiten achten wie bei der StPO
Was das spray angeht liegst du auch falsch
Tierabwehrsprays oder sogenannte Pfeffer spray müssen in Deutschland lediglich eine Zertifizierung haben Und als tierabwehr gekennzeichnet sein
Mal davon abgesehen würde ich aber auch kein spray empfehlen diese sind zu ineffektiv ein Gel tut da seine Arbeit eher und das ohne gleich alle in einem geschlossenen Raum zu treffen
Dennoch Stimme ich dir was die Nichtnutzung angeht zu
Gerade wenn man umgeschult ist sollte man die Finger davon lassen
Grüße