Screenshot als beweismittel bei sexueller nötigung ausreichend?

8 Antworten

Wenn du eine Anzeige stellst, wird die Sache für die Polizei doch erst ersichtlich. Mach dem "Nötiger" klar, dass sobald er auch nur ein Bild öffentlich macht, du ihn "verklagen" wirst. Bei einem solchen Vorgang ist die Polizei nicht involviert sondern es handelt sich um Zivilrecht. Prinzipiell hast du nichts strafbares begangen, so dass du den Typ getrost den Rechteweg androhen kannst.

Was würde dies für seine chance bei der polizei bedeuten ? Kommt daS dann in sein führungszeugnis ?

@fos11wc

In einem Führungszeugnis sind nur Verurteilungen vermerkt. Bei einer Bewerbung bei der Polizei prüfen die aber durchaus ihre eigenen Dateien und da wäre dann die Anzeige wegen "Nötigung durch freizügige Bilder" aktenkundigt und würde die Bewerberin (zu Recht!) als naiv kennzeichnen. Daher mein Tipp, über eine zivilrechtliche Klage vorzugehen, weil die Polizei damit nichts zu tun hat und die (Zivil) Gerichte sich nicht mit der Polizei austauschen.

@Still

Upps; ich hatte übersehen, dass der "Nötiger" Polizist werden will. Ein solches Verhalten macht seine Einstellung bei der Polizei (zu Recht!) unmöglich. Selbst wenn er jetzt davon abläßt, solltest du der Polizei Kenntnis von seinem Charakter geben!

denke schon , aber ich weis nicht ob man da nicht sein Handy braucht als beweis das es wirklich er ist (vergleich mit deinem Chat Verlauf)

Selbst schuld, wenn man so etwas macht und damit auf die Nase fällt. Aber kannst ja zur besseren Beurteilung deiner Frage mal diese Bilder hier rein stellen. Dann kann Dir bestimmt wer sagen ob die als Beweisfotos brauchbar sind. ;-))))))

Den Vortrag dass dein Verhalten ( Bilder zu senden) völlig unüberlegt und naiv war erspare ich dir jetzt mal -

... pack alles was du dazu hast zusammen und geh zur Polizei. Wende dich am besten an das zuständige Dezernat für Sexualdelikte.

Falls seine Aussage stimmt - den braucht bei der Polizei niemand......

Finde ich schwierig - weil letztlich sieht man auf dem Screenshot den Namen, den Du in Deinen Kontakten angegeben hast. Steht kein Name da, dann die Telefon Nr. Aber da man dies fälschen könnte, wenn man den Kontakt unter dieser Nummer abspeichert, tendiere ich zu nein.

Hast Du denn den Chat Verlauf nicht mehr vorliegen? Dieser dokumentiert es doch ausreichend. Bei WhatsApp musst Du Dich ja mit Deiner korrekten Nr. registrieren.