Schwimmbad auf der Grundstücksgrenze
Hallo, unser Nachbar hat ein gemauertes Schwimmbad direkt auf unserer Grundstücksgrenze erstellt, wie weit muß er tatsächlich von der Grundstücksgrenze entfernt sein, und braucht er für ein gemauertes Schwimmbad eine Genehmigung?
1 Antwort
Ein offenes Schwimmbecken ist eine bauliche Anlage, die nach den Landesbauordnungen nicht in der Mindestabstandsfläche von 3,00 (bzw. 2,50m) errichtet werden darf. Das gilt auch, wenn das Schwimmbecken baugenehmigungsfrei sein sollte. Etwas anderes gilt nur, wenn derartige Schwimmbecken ausdrücklich in der Abstandsfläche zugelassen sind; derartige Regelungen sind mir aber in keiner LBO bekannt.
Etwas anderes ist die Frage, ob dadurch der Nachbar Beeinträchtigungen erleidet; das hängt von der Örtlichkeit ab. Auch das Bauplanungsrecht kann örtlich unterschiedliche Regelungen zur Zulässigkeit derartiger Nebenanlagen haben; z.B. kann in einem BPl die Errichtung von Schwimmbecken direkt oder indirekt ausgeschlossen sein.