Schwester wurde wegen Warenbetrug angezeigt?

16 Antworten

Da teilen sich zwei einen Account?

Du bekommst mindestens Sozialstunden und die Beträge müssen sicherlich zurückgezahlt werden. Freue dich jetzt schon auf den Besuch der Jugendgerichtshilfe.

Und Ja, das wird natürlich vermerkt. Immerhin ist das keine geklaute Tafel Schokolade. Hier ist eindeutig eine hohe Kriminalität zu erkennen.

Wieso jetzt “Du”?

@Helin2002x

Weil ich nicht an die Shwester glaube, sonder das du es selber bist. (Was aber eigentlich auch egal ist.)

@chanfan

Ich war vor 4 Jahren 15, was man auch bei meinen älteren Fragen sehen kann ;)

@Helin2002x

Nagut, das habe ich übersehen. Sorry.

Interessant ist aber, das du nicht mehr Sorgen oder Nachfragen ast. Und das nicht nur bei mir, sondern auch bei keinem anderen User.:)

@chanfan

Ist mir auch aufgefallen!

Deine Schwester kann einiges dazu beitragen, damit es möglichst glimpflich wird. Wenn sie sich kooperativ zeigt, von sich aus Schadensrückerstattung anbietet (wird sie eh müssen), Reue zeigt, klar macht, dass es keine Wiederholung geben wird.

Bei Strafmaßnamen für Jugendliche geht es immer in erster Linie um den erzieherischen Effekt. Es geht nicht darum, jemandem die Zukunft zu verbauen aber deutlich in die Schranken zu weisen.

Mit Sozialstunden muss sie rechnen und natürlich muss sie den entstandenen Schaden ersetzen. Einen Eintrag in das Führungszeugnis gibt das nicht. https://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/was-steht-im-fuehrungszeugnis-und-wie-lange

Wird wohl auf Gewerbsmäßiger Betrug hinaus laufen und da durch wird es eine höhere Strafe geben.

Geh davon aus, das du von Sozialstunden bis hin zur Haftstrafe rechnen kannst.

Leider wird sie viel zu wenig bekommen- wohl nur ein paar Sozialstunden und das Geld muss zurück gezahlt werden (da werden noch Zivilklagen auf sie zukommen)

Klar kommt das ins Führungszeugnis !

Klar kommt das ins Führungszeugnis !

Eher nicht. Dazu müsste schon eine Jugendstrafe verhängt werden, was hier extrem unwahrscheinlich ist.

Erziehungsmaßregeln nach § 9 JGG oder Zuchtmittel nach § 13 JGG landen nicht im Führungszeugnis.

@RobertLiebling
Erziehungsmaßregeln nach § 9 JGG oder Zuchtmittel nach § 13 JGG landen nicht im Führungszeugnis.

(1) In das Erziehungsregister werden die folgenden Entscheidungen und Anordnungen eingetragen, soweit sie nicht nach § 5 Abs. 2 in das Zentralregister einzutragen sind:

...

2.die Anordnung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln sowie eines diesbezüglich verhängten Ungehorsamsarrestes (§§ 9 bis 16 des Jugendgerichtsgesetzes), Nebenstrafen oder Nebenfolgen (§ 8 Abs. 3, § 76 des Jugendgerichtsgesetzes) allein oder in Verbindung miteinander,

https://dejure.org/gesetze/BZRG/60.html

Und bestimnte Stellen fragen das auch ab, auch wenn nicht im Führungszeugnis..

@Leestiger

Es ging ums Führungszeugnis, nicht um das BZR oder Erziehungsregister.

@RobertLiebling

Richtig, hab ich ja auch geschrieben, oder etwa nicht?

Die Fragestellerin meint aber wohl , dass das diese Straftat später keiner mehr nachsehen kann..

Realitöt ist aber: Bewerbung beim Staat kann die sich sparen, das wird nichts auch mit "sauberen" Führungszeugnis! Die meisten kennen doch nur "Führungszeugnis" und wissen gar nichts vom BZR/Erziehungsregister. ..

@Leestiger

Sorry, dann verstand ich dich miss.

@RobertLiebling

Okay, danke euch für die Verbesserung.

Jugendstrafrecht sieht keine Geldstrafen vor. Da gibt es Sozialstunden, Seminare, Schulungen, Kurse.

Zivilrechtlich kann man sie aber zu Schadensersatz verpflichten.

In welchem Maße das passiert, kann man hier kaum beurteilen. Da zählt der ganze Sachverhalt und auch ihre Einstellung zur eigenen kriminellen Energie.

Gruß S.

Wird das in ihr Führungszeugnis eingetragen?