Schwester wurde damals ausgezahlt. Darf Sie jetzt von mir mehr Geld verlangen ?

5 Antworten

Vor Jahren wurde es geregelt, dass ich das Haus Erbe wenn unsere Mutter verstirbt.

Hier kommt es darauf an, was genau in den Notarvertrag geregelt wurde. Soweit sie notariell auf ihr Erben oder Ihren Pflichtteil verzichtet hat, ist das nun wirksam. Ansonsten hätte sie falls sie enterbt würde anspruch auf den Pflichtteil.

Ich bekomme das Haus wenn unsere Mutter verstirbt.

Sofer dies per wirksamen Testament, Erbvertrag ,... so geregelt ist mag das so sein. Ob das irgenwer erzählt oder versprochen hat, ist hingegen irrelevant.

Muss ich ihr jetzt wirklich 15000€ zahlen?

Definitiv nein, da die Mutter ja noch lebt. Pflichtteilsansprüche würden wenn erst beim Erbfall entstehen.

Und ob sie wirklich das Haus bekommen sieht man auch erst nach den Tod ihrer Mutter. Denn bis zu ihren Tode kann ihre Mutter nach belieben Testamente erstellen und ändern, sofern sie nicht durch ein gemeinsames Testament oder einen Erbvertrag gebunden ist. Ferner kann ihre Mutter zu Lebzeiten mit ihren Vermögen machen was sie will.

1. Sie müssen uns erst erklären, wie und auf welche Weise das geregelt worden ist. Haben Sie einen notariellen Erbvertrag geschlossen, in dem die Erbfolge in das Haus der Mutter durch Sie sowie die "Abfindung" der Schwester mit 23.000 € bindend vereinbart wurde, verbunden mit einem Erbverzicht der Schwester auf weiteres ?

2. An sich kann ihre Schwester zu Lebzeiten der Mutter überhaupt nichts von ihnen verlangen, weil der Erbfall ja noch nicht eingetreten ist. Ob sie nach dem Tod von Ihnen einen Ausgleich dafür erhalten muss. dass sie "nur" 23.000 erhalten hat, während Sie das sicher höherwertige Haus bekommen sollen, hängt von den getroffenen Vereinbarungen und vom etwaigen Testament der Mutter ab.

3. Mir scheint, dass hier alles nur mündlich oder auf einem "Bierdeckel" vereinbart wurde, was natürlich nicht ausreicht. Hat die Schwester ihre Forderung der  15.000  damit begründet, dass das Haus 76.000 €  wert sei, sodass sie insgesamt den halben Wert = 38.000 € an sie zu zahlen hätten ? Auch in diesem Fall müsste ihre Schwester warten, bis der Erbfall eingetreten is und könnte diese Forderung nur erheben, wenn das testamentarisch so bestimmt wäre oder wenn die Schwester bei Entgegennahme der 23.000 nicht erklärt hätte, dass sie damit in Bezug auf die später Erbfolge nach der Mutter abgefunden sei.

Der Deal war ja vor jahren schon beschlossen und sie kann jetzt natürlich kein Geld mehr nachträglich verlangen

Das  is wie wenn du vor 2 Jahren nen Fernseher für 400 Euro gekauft hast und heute wieder zum Laden hin gehst und Geld verlangst weil der Fernseher jetzt billiger ist als vor 2 Jahren.
Völlig unsinnig

Habt ihr das privat gemacht, oder wurde auch eine Erbschaftsverzichterklärung beim Notar unterzeichnet?

Nein darf sie nicht