Schwester will vom Bruder Geld?

12 Antworten

Wer hier in meinem Augen falsch gehandelt hat - waren die Eltern. Aber der Zug ist abgefahren und alternaiv nur noch über ein Testament der Eltern zu retten.

Ist das Verhalten angemessen? Kommt auf die Familie an - sofern sie sich als harmonisch beschreibt- nun sowas lebt man durch Handeln und diese Handlung der Eltern überzeugt vom Gegenteil. Hier hätte man vorher alle Kinder einbezogen und dies im Familienkreis besprochen, selbst wenn man noch 3 Häuser sein eigen nennen würde.

Rein vom Grundgedanken hat sie Recht - dann wäre die ganze Familie zum Notar, Schwester hätte auf Pflichtteil am Haus verzichtet und Bruder hätte sie mit dem halben Wert minus Familienrabatt von rd 20% ausbezahlt. So hätten die Eltern für Gerechtigkeit gesorgt.

Aber zu Lebzeiten- kann jeder über sein Eigentum frei verfügen- von daher liegt es bei den Eltern die Situation jetzt zu heilen oder mit der Erkenntnis des ewigen Zankes unter den Geschwistern zu sterben- andere haben das Glück und bekommen es nicht mehr mit.

Aus Sicht des Sohnes- gibt es aktuell keine Veranlassung, selbst die Worte würde ich mir sparen- denn auch er kann heute nicht beurteilen was zum Todeszeitpunkt der Eltern an Nachlass vorhanden ist.

Sofern die Eltern nicht in den nächsten 10 Jahren sterben, hat die Schwester keinen Anspruch auf einen Ausgleich.

Aber ehrlich gesagt kann ich ihre Verärgerung durchaus verstehen. Wenn der Bruder mal eben ne halbe Million geschenkt bekommt, und man selbst völlig leer ausgeht, kommt sich glaub ich fast jeder etwas verarscht vor. Wenn sowas auch in der Vergangenheit schon Thema war, kann ich mir vorstellen, dass sie jetzt einfach die Schnauze voll hat. Aber das ist reine Spekulation, die hier niemanden weiterbringt.

Sie kann nur hoffen, dass die Eltern die Schenkung nicht um mehr als 10 Jahre überleben.

Ist diese Zeit seit der Schenkung verstrichen, stehen Ihr keinerlei Ansprüche außerhalb des normalen Erbganges mehr zu.

Einen "Anspruch" hat die Schwester nicht, aber ihre Wertung der Aktion als ihr gegenüber "unfair" kann durchaus berechtigt sein, wenn sie in der Vergangenheit keine Gründe dafür geliefert hat, sie in Bezug auf die Vermögensnachfolge ihrer Eltern schlechter zu behandeln als den Bruder. Insofern müsste erst einmal geklärt werden, ob und welche Umstände zugrunde liegen, dass die Eltern dem Sohn ein Haus schenken, der Tochter aber nichts zuwenden und offenbar nicht einmal erwägen, etwas zu ihrer Gleichbehandlung zu tun. Ohne dieses "Grundwissen" ist leider keine Beratung über die hier gestellte Frage möglich.

Angenommen, die Schwester hat keine Gründe für ihre schlechtere Behandlung seitens der Eltern geliefert, ist prima vista die "Verärgerung" der Schwester verständlich, zumal wenn der ganzen Aktion nicht zuvor in einem "Gesamtfamilienrat" gemeinsam vorbesprochen und entscheiden worden wäre. Die Eltern hätten kein "Fingerspitzengefühll" dafür gezeigt, dass man nicht so einseitig zu Gunsten eines seiner beiden Kinder verfahren kann. Daher erscheint es zur Rettung des Familienfriedens angezeigt, dass die Eltern einen irgendwie gearteten Ausgleich für die Tochter schaffen, und bestehe er auch nur darin, dass sie einen Erbvertrag mit ihren Kindern (notariell) abschließen, in dem sichergestellt würde, dass der finazielle Ausgleich (oder zumindest eine Annäherung an einen Ausgleich) durch volle Anrechnung des jetzt verschenkten Hauswertes auf das spätere Erbe des Sohnes und somit vermutlich eine Alleinerbfolge der Tochter erfolgen wird. Da die Familie vermutlich juristische Laien sind, halte ich für dringend erforderlich, diesen Ausgleich (wie immer er letztendlich auch erfolgt) mit Hilfe eines Rechtsanwaltes (oder Notars) anzugehen. Und das auf jeden Fall bevor die Schwester die Drohung wahr macht, mit ihrer Familie (Eltern, die so sehr benachteiligen, und einem Bruder, der die Bevorzugung so hinnimmt) zu brechen. Denn dann wäre es für die Rettung des Familienfriedens wohl zu spät.

Die Frage des FS, ob das Verhalten der Schwester "angemessen" sei, kann nur bei Kenntnis der gesamten Begleitunstände beantwortet werden. Wenn der Schwester, ohne sie vorher in die Überlegungen einzubeziehen, vor vollendete Tatsachen gestellt worden sein sollte, würde ich ihr Verhalten zumindest "verstehbar" erklären, "angemessen" allerdings nur, aber dann durchaus, wenn die Aktion mit Unfairness gegen sie, oder gar in böswilliger Gesinnung gegen sie verlaufen sein sollte.

Wieso will sie was vom Bruder? Das sollte sie mit ihren Eltern klären. Immerhin haben sie das gemacht und wie die abmachung zwischen dem Bruder und den Elter ist weiß sie doch nichts. Vielleicht ist das auch Teil seines Erbens und er bekommt daher später nichts/weniger als sie. Das sollte man bei einem ruhigen Gespräch klären können, vielleicht kann jemand neutrales dabei sein der die Seiten dann auch beruhigen kann, wenn was ist.

Sie hätte rechtlich nur Anspruch auf die hälfte, wenn die Eltern sterben und die schenkung darin einfließt. Ansonsten hat sie leider Pech.

Aber man kann sie schon verstehen das sie sauer und enttäuscht ist aber da wäre ich eher auf die Eltern anstatt dem Bruder sauer und würde da das Gespräch suchen. Vielleicht erfährt sie dann die Gründe wie es dazu kam und dann versteht sie es ja vielleicht. Kann auch sein das sie auch was bekommen hat/soll und es eben bei ihrem Bruder zuerst war.

Das der Bruder auf ein zukünftiges Erbe verzichten würde ist doch auch ein guter Willen, nur sollte man das dann sicherheitshalber entweder ins Testament oder eben irgendwie anders Schriftlich bestätigen lassen damit sie für später was in der Hand hat, sollte es doch ärger geben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung