Schwester antwortet nicht um die Erbengemeinschaft aufzulösen

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Irrtum, wenn die Schwester auf persönliche Ansprachen etc. nicht antwortet, dann wird der Anwalt aus dem Nachlass bezahlt und ggf. ein Gegenanwalt auch. So ist schon manches Erbe dann den Anwlten in Honorarform zugeflossen. Aber die Ankündigung ggf. sich rechtlichen Beistand zu nehmen und es auch ggf. per Gericht zur Verteilung kommen zu lassen, bewirkt manchmal Wunder. Außerdem, wieso muss sie es verteilen? Wenn noch Vermögen vorhanden ist, dann müssen alle Erben für die Bank unterschreiben- oder scheitert es daran?

Totaler Quatsch. Jeder zahlt seinen Anwalt selbst.

(...) dann wird der Anwalt aus dem Nachlass bezahlt (...)

Und das ist wo geregelt?

Fahr dch mal zu ihr hin und stell sie zur Rede. Ein persönliches Gespräch sollte man vor dem Schritt zum Anwalt immer suchen.

Es geht jetzt mehr um einen juristischen Rat, wir haben uns ja alle beim Notar getroffen usw. also bevor ich hier was schreibe, sind alle privaten Sachen getan worden, um das Ding friedlich zu beenden. Den Anwalt bezahle ich, also ist das der unglücklichste Weg für mich. Eine Erbengemeinschaft wird gegründet um diese wieder aufzulösen..

Am besten einen Anwalt beauftragen, der Notar kann da nicht viel tun. Das heißt ja noch nicht, dass due deine Schwester gleich verklagen muss, aber ein Brief vom Anwalt zieht vielleicht einfach besser, weil sie dann merkt, dass es jetzt langsam ernst wird.

Du kannst ja vorab nochmal einen Brief (per Einschreiben MIT Rückantwort) an sie schicken, indem du ihr die Sachlage nochmal erklärst und ihr ankündigst, einen Anwalt einzuschalten, falls sie sich nicht meldet. dann hast du ihr nochmal eine faire Chance gegeben.

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