Schwere der Tat beim zufälligen Besitz von Kinderpornografie?


09.07.2021, 05:00

Zu der Tatzeit war ich leider schon 18. Meine Frage ist auch, werden denn die Absichte nicht mitgerechnet? Ich denke man merkt ja von meiner Erzählung, dass ich keine böse Absichten hatte. Ich weiss schon, dass es leider strafbar ist Besitz davon auch als einen Sticker zu haben.

2 Antworten

Es gibt keinen "zufälligen" Besitz von Kinderpornografie. Man besitzt oder besitzt nicht.

Bei der Verbreitung von kinderpornografischen Beiträgen spielt es nur eine untergeordnete Rolle, wie oft sie verbreitet wurden. Das kann sich zwar im Urteil bemerkbar machen, aber entscheidend ist die Verbreitung generell.

Wie es ausgehen wird, kann dir hier niemand sagen, zumal uns viele Hintergrundinformationen nicht bekannt sind.

Entscheidend jedenfalls ist das Alter zur Tatzeit. Damals warst du ja offensichtlich noch minderjährig - also käme hier das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Damit hättest du schon viel Glück, denn im Erwachsenenstrafrecht würde die Strafe um ein Vielfaches härter ausfallen.

Er war zum Tatzeitpunkt offensichtlich schon 18 Jahre alt!

@PlayadeMuro

Ja, aber ich persönlich habe jetzt nicht gerade den Eindruck dass er der reifste ist und bis 21 kann er nach Jugendstrafrecht belangt werden und davon gehe ich auch aus.

@waskannstdu

Da kann ich Dir nur zustimmen!

Niemand gelangt "zufällig" auf eine Seite, wo ein Teenager brutal vergewaltigt wird und leitet dieses Material auch noch weiter!

Selbst wenn ich auf eine derartige Seite, wie auch immer, gelangen sollten, dann logge ich mich sofort wieder aus!

Dann hätte er jetzt auch kein Problem!